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Vorkaufsrecht "Haus der Demokratie"

Maz vom 22.09.2010
Stadt Zossen will ihr Vorkaufsrecht fürs Grundstück Fischerstraße 26 nutzen.
Was will die Bürgermeisterin damit erreichen?

 
 Der Landkreis Teltow-Fläming möchte das Haus in der Fischerstraße 26 von der SWFG (Struktur- und Wirtschaftsgesellschaft) erwerben um es dem Trägerverein für das „Haus der Demokratie“ zur Verfügung zu stellen. Nun kündigt die Bürgermeisterin an, dies auch tun zu wollen. Allerdings muss sie dafür das sogenannte Vorkaufsrecht der Stadt geltend machen, „um den neuen Sitz der Bürgerinitiative "Zossen zeigt Gesicht" dauerhaft zu sichern“.
 
Der Bericht in der Zossener Rundschau zeigt einmal mehr die einseitige Berichterstattung seines Autors. Unterschiedlichen Positionen werden nicht dargelegt und auf die Rechtslage wird ebenfalls nicht eingegangen. So einfach geht das nämlich mit dem Vorkaufsrecht nicht.

Das Vorkaufsrecht darf nur dann ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Es muss ein öffentliches Interesse vorliegen, das dass Vorkaufsrecht erforderlich macht. Abzuwägen sind nämlich die öffentlichen Belange an der Nutzung des Grundstücks für öffentliche Zwecke mit den privaten Belangen der Vertragsparteien (die stimmen jedoch im vorliegenden Fall offensichtlich überein).

Der Inhalt des Kaufvertrages zwischen SWFG und Landkreis müsste jetzt genauer geprüft werden. Geht es dort um die Nutzung des Gebäudes als "Haus der Demokratie", also für soziale und gesellschaftliche Zwecke, dann entspricht dies ja den Absichten der Bürgermeisterin. Auch Sie möchte das Gebäude erwerben, um es sozialen und gesellschaftlichen Zwecken zuzuführen. Wenn das auch mit dem Kaufvertrag zwischen Kreis und SWFG gewährleistet wird, gibt es für die Stadt keine Begründung, das Vorkaufsrecht ausüben zu müssen.
Kann die Bürgermeisterin denn darlegen, in welche Konzeption das Gebäude in der Fischerstraße 26 als Haus für soziale und gesellschaftliche Zwecke eingeplant ist? Wenn ja,  dann war das bis jetzt ein gut gehütetes Geheimnis. Mir sind jedenfalls keine Bestrebungen oder Planungen der Stadt bekannt, im Bereich der Fischerstraße 26 einen Ort für soziale und gesellschaftliche Zwecke zu entwickeln. Als Begründung dürfte es nicht ausreichen, wenn die Bürgermeisterin ihre persönlichen Wünsche darstellt.

Auch hinsichtlich des Sanierungsgebietes kann die Stadt nicht darlegen, welche herausragende Rolle dieses Gebäude spielt. Als es um die Bereitstellung von Sanierungsmitteln ging, hat die BI Zossen zeigt Gesicht von der Stadt eine Absage erhalten. Zu befürchten ist, dass wenn die Stadt Eigentümer des Objektes wird, eine Sanierung nicht in Aussicht steht.
 
Das eigentliche Ziel, mit dem Vorkaufsrecht an die Immobilie zu kommen, ist also nicht, der BI „Zossen zeigt Gesicht“ eine Heimat zu geben, sondern ist offensichtlich anders begründet.

Hierzu lohnt es, sich zu erinnern: Wie war der Umgang der Bürgermeisterin mit dem Verein „Bildung und Aufklärung Zossen“ e.V. , als es um die Nutzung der Bibliothek ging? Hilfreich ist es auch, sich zu erinnern, unter welchen Bedingungen der BAZ e.V. den Kraut- und Rübenmarkt betreiben muss. Oder erinnern wir uns an die Einmischung der Stadt in die Angelegenheiten der Lehrkräfte an den Grundschulen, als es bei der Installation der Whiteboards um die Diskussion zur die Beibehaltung der alten Schultafeln ging.

All die Beispiele lassen erkennen, dass es der Bürgermeisterin darum geht, sich in die Arbeit von Initiativen inhaltlich einzumischen. Dagegen wäre ja nichts einzuwenden, die BI hat oft genug einen Dialog mit Frau Schreiber gesucht. Aber die Erfahrung hat leider zeigt, dass es Frau Schreiber um ein Miteinander nicht geht.

Hillu Preuß
Mitglied der BI „Zossen zeigt Gesicht“

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