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Good-Will-Aktion?

Wer, wie der „Leo“ e.V. und ich seinerzeit als 1. Vorsitzender, erfahren hat, wie die Bürgermeisterin mit unliebsamen Personen und Organisationen unter Einsatz nicht nur rechtlicher Mittel vorgeht, kann bei der Ankündigung zur Wahrnehmung des Vorkaufrechtes für das „Haus der Demokratie“ nur schwer an eine Good-Will-Aktion der Bürgermeisterin glauben. Bei unliebsamen Verhalten, so meine Erfahrungen, werden Verträge zwischen der Stadtverwaltung und der Organisation auch gleich einmal ohne Rücksprache und ohne Beschluss der Stadtverordneten von einen Tag auf den anderen fristlos außerordentlich gekündigt. Da nützt es auch nichts, wenn hinter her festgestellt wird, dass dies eigentlich nicht rechtens gewesen ist. Die Absichtserklärung der Bürgermeisterin, der BI „Zossen zeigt Gesicht“ über das Vorkaufsrecht vertraglich nachhaltig eine Heimstatt sichern zu wollen, scheint, in Anbetracht dieser Erfahrungen, sehr fadenscheinig, ja eigentlich sogar ironisch.
Dr. Rainer Reinecke
Kleinstückenweg 8
15806 Zossen

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