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Umstrittener Windpark in Kallinchen

Informationsveranstaltung am 1. Oktober 2010 im „Alten Krug" in Kallinchen offenbarte wachsenden Widerstand

Der Saal der Gaststätte „Alter Krug" in Kallinchen platze aus allen Nähten, als am Freitagabend viele Gäste der Einladung zu einer Informationsveranstaltung zum geplanten Windpark folgten. Eingeladen hatte der Heimatverein Kallinchen und der Ortsbeirat. Mit einem so starken Interesse hatten weder die Vorhabensträger noch die Kritiker des geplanten Windparks gerechnet.

Geht es nach dem Willen der Herzoglich Oldenburgischen Verwaltung, soll die Firma Enercon GmbH in Zusammenarbeit mit der in Kallinchen ansässigen Energiequelle GmbH einen Windpark mit 30 jeweils 185 Meter hohen Windkraftanlagen im Wald zwischen Kallinchen, Wünsdorf und Töpchin errichten. Die Planungen hierfür stellte Caroline Libotte von der ÖKOTEC Management GmbH vor.

Herr Jürgen Klaus vom Brandenburgischen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) erläuterte eingangs die Klimapolitik des Landes Brandenburg. Demnach sollen in den nächsten 10 Jahren 20 % des Primärenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Hierfür muss insbesondere die Windenergienutzung ausgebaut werden.

Harald Knauer, Leiter der Regionalen Planungsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, erläuterte die Situation nach dem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Teilplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft gekippt hat. Eine Folge des Urteils ist, dass die Ausschlusswirkung des Regionalplans nicht mehr greift. Dass heißt, dass Windenergieanlagen nunmehr grundsätzlich auch außerhalb der bisher bestehenden Windeignungsgebiete errichtet werden können.

Carsten Preuß, Ausschussvorsitzender des Tourismusausschusses der Stadt Zossen und Vorsitzender der Fraktion SPD/LINKE/VUB plädierte dafür, den Willen der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner bei der Entscheidung für oder gegen einen Windpark stärker einzubeziehen. Nachdem der Teilplan Windenergienutzung für nichtig erklärt wurde und Windparks überall im Außenbereich errichtet werden können, ist eine geordnete Entwicklung dieser raumbedeutsamen Windenergieanlagen in Gefahr. Einziges Genehmigungsverfahren ist das immissionsschutzrechtliche Verfahren. Bei diesem Verfahren bleibt - trotz öffentlicher Auslegung und Beteiligungsmöglichkeiten der Betroffenen – der Wille der Einwohner weitgehend unberücksichtigt, weil viele der vorgetragenen Argumente für das Genehmigungsverfahren nicht relevant sind.

Insofern will er sich in der Stadtverordnetenversammlung dafür einsetzen, die Möglichkeiten der gemeindlichen Planungshoheit zu nutzen. Dies könnte beispielsweise in Form der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergienutzung" geschehen. Mit diesem Teil-FNP kann dann versucht werden, die Windenergieanlagen in dafür geeigneten Standortbereichen der Region zu konzentrieren. Eine Diskussion hierüber kann dann mit allen Einwohnern der Stadt geführt werden. Hierbei sind die Ortsbeiräte intensiv einzubeziehen.

Britta Lolk als Vertreterin der Landesforst wies auf die Erholungsfunktion der vom Windpark betroffenen Waldflächen hin. Gemäß dem Landeswaldgesetz (LWaldG) kann Wald zu Erholungswald erklärt werden. Ausgewiesener Erholungswald ist nach § 12 (5) LWaldG Wald, der "zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist". 140 ha des Waldes zwischen Kallinchen und Töpchin sind als Erholungswald der Intensitätsstufe II und 250 ha der Intensitätsstufe III zugeordnet. Hinzu kommen noch etwa 500 ha Pufferzone. Windparks sind mit Erholungswäldern nicht vereinbar. Ulrich Wolter, Sprecher der neu gegründeten Bürgerinitiative gegen den Windpark, warb ebenfalls eindringlich für den Erhalt des gefährdeten Waldgebietes. Zugleich machte er deutlich, dass die Auseinandersetzung zum Windpark auf der Sachebene erfolgen soll um den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft nicht zu gefährden. Die BI hat zur Veranschaulichung der Sichtwirkung der Windräder eine Grafik erstellt.

 

Ein während der Veranstaltung verteiltes Positionspapier der Landesnaturschutzverbände BUND und NABU, zu den Kriterien für Windeignungsgebiete, hält Windparks in Wäldern und Forsten ebenfalls für ungeeignet, da dort in aller Regel mit erheblichen Konflikten zum Fledermausschutz zu rechnen ist. Nach Empfehlungen von EUROBATS, dem Abkommen zum Fledermausschutz unter der Bonner Konvention, sollten deshalb grundsätzlich keine Windkraftanlagen in Wäldern errichtet werden.

Dr. Gisela Deckert, die für ihr langjähriges Engagement für den Naturschutz und vor allem auch für ihre Verdienste auf dem Gebiet der Ornithologie das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam, würdigte auch den naturschutzfachlichen Wert des betroffenen Waldgebietes.

In der Diskussion wurde deutlich, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner sowie verschiedene Tourismusanbieter die touristische Entwicklung der Region mit einem Windpark in Gefahr sehen. Zudem wurden die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Sichtwirkung, Blinkeffekte und durch die periodischen Geräusche kritisiert.

Vereinbart wurden weitere Informationsveranstaltungen.