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Panoramaweg in den Zossener Mühlenbergen

Zum Beitrag: PANORAMAWEG: Abgeordnete streiten um Flächentausch – Zossener Rundschau vom 16.04.2010

Das Projekt Panoramaweg in den Mühlenbergen hatte die SVV Zossen im Januar 2009 einstimmig beschlossen. Gegenstand des Beschlusses der SVV war auch, dass mit dem Eigentümer eines wichtigen Flurstückes („Kammweg“) Verhandlungen über einen Grundstückstauschvertrag aufgenommen werden sollten. Mit dem nun gefassten Beschluss wird der im Januar 2009 (!) beschlossene Grundstückstausch konkretisiert. Diese Konkretisierung wurde notwendig, da die Stadtverwaltung kein Tauschgrundstück vorgeschlagen hatte oder vorschlagen wollte.

Nun hat die Bürgermeisterin angekündigt, den Beschluss zu beanstanden, da es rechtlich nicht zulässig sei, dass die Stadt ein eigenes Grundstück unter Verkaufswert veräußere. Hier nutzt Michaela Schreiber zum wiederholten Male das Mittel der Beanstandung als politische Waffe.

Ob ein solcher Grundstückstausch rechtlich unzulässig ist, ergibt sich aus der Genehmigungsfreistellungsverordnung (GenehmFV). Demnach ist der Grundstückstausch genehmigungsfrei, wenn es sich um unbebaute Grundstücke handelt, und der Tausch auf der Basis der geltenden Bodenrichtwerte stattfindet.

Das städtische Tauschgrundstück ist als Ackerland einzustufen. Ackerland wird derzeit mit einem Bodenrichtwert von 25 Cent/m² bewertet. Hinsichtlich des Flurstücks im Bereich der rekultivierten Altablagerung wurde dem Eigentümer seinerzeit der Kauf durch die Stadt auf der Basis von Ackerland angeboten. Insofern wäre auch hier ein Bodenrichtwert von 25 Cent/m² anzusetzen. Diesen Preis hat die Stadtverwaltung seinerzeit auch dem Eigentümer angeboten. Ein teures Wertgutachten, wie von der CDU gefordert, ist gemäß der Genehmigungsfreistellungsverordnung für den hier vorgesehenen Grundstückstausch nicht erforderlich.

Die Absicht der Stadtverwaltung, den Wanderweg nicht auf der Kammlinie verlaufen zu lassen, sondern auf dem städtischen Böschungsflurstück ist nicht die Lösung. Von diesem Weg wäre der Ausblick auf die Stadt nicht möglich. Der Name „Panoramaweg“ wäre dann nicht mehr zutreffend. Es würde wohl auch kein Besucher den Weg auf der Böschungskante nutzen. Jeder würde auf der Kammlinie entlang laufen. Dies will die Stadtverwaltung offensichtlich billigend in Kauf nehmen, nur um einer ehrlichen Lösung aus dem Weg zu gehen. Insofern ist es auch ein Stück mehr Ehrlichkeit, den Weg so auszuweisen wie er auch genutzt werden wird. Hierzu sind die Voraussetzungen zu schaffen. Dazu zählt auch die Klärung der Eigentumsverhältnisse. Der Beschluss der SVV gewährleistet dies, ohne dass die Stadt Zossen finanzielle Aufwendungen hat.


Konrad Tschorn
Wünsdorf