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Fred Hasselmann über Solidarität, ureigenste Interessen und deren Schutz -Eigene Befindlichkeit

Fred Hasselmann über Solidarität, ureigenste Interessen und deren Schutz - Eigene Befindlichkeit

Fast vor einem Jahr ist ein Antrag des Zossener Ortsvorstehers Andreas Noack (Plan B) in der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich abgelehnt worden. Dieser wollte, dass sich Zossen – selbst vom BBI nicht direkt betroffen – solidarisch mit den vom Fluglärm betroffenen Bürgern in Blankenfelde und Mahlow zeigt. Er hatte vorgeschlagen, dass die Stadt 5000 Euro für eine angestrebte Sammelklage zur Verfügung stellen soll. Sein Vorstoß ist damals von Kritikern aus den Reihen von SPD, Linken und VUB als Wahlkampfmanöver abgeschmettert worden. Noack – damals als Einzelkandidat für die Landtagswahlen angetreten – konnte sich auch Hoffnung auf Stimmen von dem in Blankenfelde-Mahlow aktiven BVBB machen. Schnee von gestern!? Nun plötzlich könnten also auch Teile der Großgemeinde Zossen von den neuen Flugrouten betroffen sein. Wo und wie weiß zwar noch keiner genau, aber vorsichtshalber – so der Wunsch, nein die Forderung von SPD, Linken und VUB – soll die Stadtverwaltung doch schon mal Platz nehmen in der Fluglärmkommission. Denn mit einem Mal sind es nicht mehr nur die Interessen der Blankenfelder, Mahlower und all der anderen Bewohner von BBI-Umlandgemeinden, sondern die ureigensten. Und die gilt es nun zu schützen.

MAZ Online 25.09.2010

Leserbrief zu “Fred Hasselmann über Solidarität, ureigenste Interessen und deren Schutz“
Märkische Allgemeine vom 25.09.2010

Linke hat Solidarität nicht verweigert

Der Lokalredakteur Hasselmann versucht mit seinem o. g. Beitrag Wortmeldungen der LINKEN in der Zossener Stadtverordnetenversammlung umzuinterpretieren. Diesmal bedient er sich einer Beschlussvorlage von Plan B zur Bezuschussung einer Sammelklage zur Durchsetzung eines Nachtflugverbotes am Großflughafen BBI vom 31.08.2009. Hasselmann behauptet, dass LINKE, SPD und VUB diese Vorlage als Wahlkampfmanöver abgeschmettert hätten. Hier irrt Hasselmann gewaltig. In der Niederschrift der SVV-Sitzung findet sich kein einziger Hinweis darauf. Richtig ist, Herr Kühnapfel, Fraktionsvorsitzender der CDU, wird mit den Worten “Der Antrag ist reiner Wahlkampf und die Wahl ist vorbei” in der Niederschrift wiedergegeben. Richtig ist, dass der Antrag im Bauausschuss “als reiner Wahlkampf”, von den anwesenden Ausschussmitgliedern, zurückgewiesen wurde. Hierbei anwesend waren u. a. auch die Ausschussmitglieder Olaf Manthey und Burghard Degner, beide aus der einreichenden Fraktion Plan B. Der Bauausschuss beschloss einstimmig aus diesem Grund den Antrag nicht zu behandeln bzw. kein Votum abzugeben. Richtig ist, dass ich im Auftrag der Fraktion DIE LINKE den Antrag in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt habe. Die Begründung dazu ist im vollen Wortlaut, als Anlage in der Niederschrift, nachzulesen. Ich nehme dabei an keiner Stelle, trotz Verweis des Antragstellers auf den Wahlspruch von Plan B bzw. zum Landtagskandidaten Andreas Noack, Bezug auf die Landtagswahl. Die Ablehnung des Antrages erfolgte auch nicht mangels Solidarität mit den vom Fluglärm Betroffenen. Grund der Ablehnung war, dass für derartige Maßnahmen im Haushalt 2009 keine Mittel eingeplant waren und durch den Einreicher des Antrages kein Umschichtungsvorschlag aus einer anderen Haushaltsstelle vorgelegt werden konnte. Wohl aber habe ich dem Antragsteller empfohlen zu prüfen, ob, nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 15.07.2009 hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Abwahl des Ortsbürgermeisters die Zahlungen für Aufwandsentschädigungen des Zossener Ortsbürgermeisters zu Unrecht erfolgt sind. Aus der Rückzahlung, die ein Mehrfaches der vorgeschlagenen Bezuschussungssumme betragen würde, könnte u. U. ein Beitrag für eine Klageunterstützung genommen werden. Weder der Antrageinreicher noch der Zossener Ortsbürgermeister und ehem. Landtagskandidat haben hierauf geantwortet. Die Prüfung der Rechtslage hierzu ist in der Stadtverwaltung offensichtlich nie erfolgt. Zumindest steht die eingeforderte schriftliche Erklärung durch die Bürgermeisterin bis heute aus.
Richtig ist, der Antrag erhielt in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7.10.2009  nur 5 Ja-Stimmen. Nicht mal die Fraktion Plan B stimmte geschlossen für den Antrag, sie war  bei der Abstimmung mit sieben Abgeordneten vertreten.
Vom Lokalredakteur der Märkischen Allgemeine, Herrn Fred Hasselmann, fordere ich eine angemessene Richtigstellung.

Konrad Tschorn
Wünsdorf