Windpotentialflächen im Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) ausgewiesen
Die Fraktion DIE LINKE hatte seinerzeit beantragt, die planerische Steuerung von Windenergieanlagen im Zossener Stadtgebiet in Form eines sachlichen Teil-FNP „Windenergienutzung“ vorzunehmen. Mit diesem Teil-FNP sollte versucht werden, die Windenergieanlagen in dafür geeigneten Standortbereichen der Region zu konzentrieren. Eine Diskussion über die harten und weichen Tabuzonen und über die Entwicklungsziele der Stadt (z. B. hinsichtlich des Tourismus) sollte mit allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt geführt werden. Hierbei sollten die Ortsbeiräte und Fachausschüsse intensiv einbezogen werden. Die von uns angestrebte breite Diskussion fand jedoch nicht statt. Die Entwicklung solcher Planungen sollte nicht allein einem Planungsbüro und der Verwaltung überlassen werden, sondern die Bürgerinnen und Bürger sollten in den Erarbeitungsprozess einbezogen werden. Das ist leider nicht geschehen. Das Planungsbüro hat schließlich 598,5 ha Potentialfläche für Windenergieanlagen im Stadtgebiet ermittelt. Dieser FNP Teilplan „Windenergie“ ging dann in den Sommerferien, ab 02. Juli 2013 für 6 Wochen, in die Offenlage (Beschluss der SVV vom 12. Juni 2013). Damit wurde den Bürgern Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. In dieser Zeit wurden parallel die Behörden über den Ergebnisstand der ermittelten Eignungsgebiete für die Windenergieanlagen informiert und zur Abgabe von Stellungnahmen gebeten.
Es ist davon auszugehen, dass auch zahlreiche Stellungnahmen eingegangen sind. Diese hätten diskutiert werden müssen. Die Fraktion DIE LINKE hatte eine gemeinsam erarbeitete umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die auch Vorschläge für die Erarbeitung weiterer weicher Tabuzonen enthielt.
Z.B.
- Räume mit Bedeutung für Erholung und Landschaftserlebnis;
- Vorbehaltsgebiete für landschaftsgebundene Freizeit und Erholung
- Bereiche mit hoher und sehr hoher Ausprägung der kleinräumigen visuellen Erlebnisqualität
- Abstandszonen zu Wanderwegen
- Pufferzonen zu Gewässern (bspw. besteht in Mecklenburg-Vorpommern ein Mindestabstand zwischen Windeignungsgebieten und Ufern an Gewässern von 1.000 m),
um nur einige wenige Ansätze aufzuzählen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wurden die Stadtverordneten nicht informiert. Keine einzige Stellungnahme lag den Stadtverordneten vor. Insofern wurden die Stellungnahmen durch die Stadtverordneten auch nicht ausgewertet und es wurde auch keine Abwägung getroffen.
Dennoch hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage zur SVV am 23.10.2013 vorgelegt. Diese Vorlage wurde dann im Bauausschuss nochmals verändert. Nun werden immerhin noch 360 ha ausgewiesen. Eine fachlich nachvollziehbare Begründung fehlt hingegen. Hier könnte der FNP rechtlich angreifbar werden. Zudem befinden sich die nun ausgewiesenen beiden Windeignungsflächen bei Wünsdorf/Lindenbrück im Wald. Insofern hat allein die Fraktion DIE LINKE in der SVV am 23.10.2013 geschlossen gegen die Vorlage gestimmt. <media 44128 - download "Leitet Dateidownload ein">Die nun ausgewiesenen Windeignungsflächen finden Sie hier:</media>
