Stadtverordnetenversammlung muss sich ihrer Aufgaben bewusst werden - Leserbrief von Konrad Tschorn
Die vielen Negativschlagzeilen in der Presse schaden dem Ansehen der Stadt Zossen. Jeder, Bürger, Stadtverordnetenversammlung und auch die Bürgermeisterin mit ihrer Verwaltung sind gefordert dem ein Ende zu setzen. Der falsche Weg wäre es Missstände nicht mehr anzusprechen. Im Gegenteil. Es ist an der Zeit das sich die Stadtverordneten den Aufgaben, die ihnen durch die Kommunalverfassung vorgegeben sind, stellen. Das heißt, sie müssen sich bewusst werden das sie Dienstherr der Bürgermeisterin (Hauptverwaltungsbeamten) sind, so wie es in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) nachzulesen ist. Sie sind verantwortlich dafür, ob Missstände, gegen die die Verwaltung nicht vorgeht, abgestellt werden oder nicht. Die Stadtverordnetenversammlung darf, wie es in Zossen zur Zeit geschieht, sich nicht einfach wegducken wenn Kollegen oder Bürger ihnen mitteilen das ihnen eine Akteneinsicht nicht ermöglicht oder erschwert wird. Schlicht und einfach, sie hat sich damit zu befassen so es ihr bekannt wird.
Im Übrigen, bei der Landesbeauftragten für das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht ist nachzulesen, und das gilt für jeden Bürger: „Nicht mehr die Antragsteller müssen begründen, warum sie in solche Akten Einblick nehmen möchten, sondern die Verwaltung hat darzulegen, aus welchen gesetzlich festgelegten Gründen sie Unterlagen verschlossen hält.“
Ist den Zossener Stadtverordneten nicht bekannt das ihr Kollege von Lützow schon mit Schreiben vom 18.09.2014 die Verwaltungschefin aufgefordert hat die Prüfprotokolle des prüfenden Elektrikers zu den Straßenbeleuchtungsanlagen Wünsdorf vorzulegen? Anfang Dezember wurde ihm eine Akte vorgelegt, Prüfprotokolle? Fehlanzeige! Auch ein Wartungsvertrag für die jetzt abgeschaltenen Straßenbeleuchtungsanlagen konnte nicht vorgelegt werden. Bei diesem Wissen, müssten sich da die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nicht fragen auf welcher Grundlage/Vertrag eine kontinuierliche Wartung und Reparatur der Freileitungen erfolgt ist?
Auch die Negativschlagzeilen zu Vergabeauschreibungen mussten nicht sein. Allein schon eine nichtöffentliche Behandlung des Themas ist nach meiner Auffassung nicht zulässig. In der BbgKVerf ist nachzulesen: „Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.“ Mir mögen mal die Hauptausschussmitglieder erklären wo ein solches Kriterium vorlag um die Frage nichtöffentlich abzuhandeln.
Ich kann den Abgeordneten nur empfehlen die Verwaltungschefin sofort aufzufordern öffentlich die Ausschreibungsunterlagen vorzulegen. Nur so ist die Angelegenheit zu klären und wertvolle Sitzungs- und Verwaltungsarbeitzeiten können besser genutzt werden.
Ich fordere hiermit öffentlich den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, die Fraktionsvorsitzenden, jeden einzelnen Stadtverordneten auf sich mit meinen Fragen und Aufforderungen, vorgetragen in der letzten Einwohnerfragestunde, zu befassen und zu antworten. Ohne die Wiederherstellung von Offenheit und Transparenz sind die anstehenden Aufgaben nicht zu bewältigen und kann die Stadtverordnetenversammlung ihrer Rolle, die ihr in der Kommunalverfassung zugeschrieben wurde, nicht gerecht werden.
Konrad Tschorn
Wünsdorf
