Stadt Zossen hebt Grundsteuer A dramatisch an
Landwirtschaftliche Betriebe werden zur Kasse gebeten.
Die Erhebung der Umlage der Gebühren für die Wasser- und Bodenverbände erweist sich nach Aussagen der Verwaltung als problematisch. Die Umlageerhebung hat zu Widerspruchs- und Klageverfahren geführt. Die zu Grunde liegende Gebührensatzung ist offensichtlich rechtsfehlerhaft.
Eine Lösung könnte die Überarbeitung der Gebührensatzung sein, oder die Erhöhung der Grundsteuer A und B. Ob eine Überarbeitung der Gebührensatzung die notwendige Rechtssicherheit bringen kann, ist ungewiss. Die drastische Erhöhung der Grundsteuer A und B – so wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wurde - führt allerdings zu einer ungerechten Umverteilung der Lasten.
Mit dem von der Stadtverordnetenversammlung (SVV) mehrheitlich gefassten Beschluss über die Erhöhung der Realsteuern werden die Waldbesitzer um bis zu 78 % entlastet und die landwirtschaftlichen Betriebe um bis zu 40 % belastet. Eigentümer von Wohn- und Gewerbeflächen werden ebenfalls stärker belastet. Diese Umverteilung der Lasten konnte die Fraktion SPD/LINKE/VUB in der SVV am 15.12.2010 nicht mittragen.
In der Diskussion wurde behauptet, die Wasser- und Bodenverbände nutzen vor allem den landwirtschaftlichen Betrieben. Das ist jedoch nicht die ganze Wahrheit. Die Wasser- und Bodenverbände haben die Aufgabe, die Anlagen und Gewässer so herzurichten und zu unterhalten, dass sie dem Schutz des Naturhaushaltes, des Bodens und der Landschaftspflege dienen. Das sind Aufgaben, die als "gemeinnützig" anzuerkennen sind und aus Sicht der Fraktion SPD/LINKE/VUB von der Gemeinschaft solidarisch getragen werden müssen.
Die jetzt beschlossene Regelung verteilt die Lasten jedoch einseitig.
Mit der Anhebung der Grundsteuer A von 300 % auf jetzt 450% hat die Stadt Zossen im Vergleich mit den Nachbarkommunen den höchsten Hebesatz. Das wollte und konnte die Fraktion SPD/LINKE/VUB nicht mittragen.
