Seniorenarbeit unterstützen
Für die Fraktionsseite im Stadtblatt der Stadt Zossen - Ausgabe September 2013 - hatten wir rechtzeitig unseren Beitrag eingereicht. Leider wurde dieser nicht veröffentlicht. Offensichtlich gefiel der Bürgermeisterin der Inhalt nicht. Meinungsfreiheit sieht anders aus.
Hier können Sie unseren Beitrag lesen:
Seniorenbeirat unterstützen
Auch Zossen wird älter und muss sich den Herausforderungen des demographischen Wandels stellen. Wir unterstützen daher auch die Arbeit für Senioren. Hierzu gehört auch die finanzielle Förderung der Seniorenarbeit durch die Stadt. Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2013 insgesamt 7.000 € zur Verfügung. Grundsätzlich ist das eine gute Sache. Allerdings ist die Abwicklung der Mittelvergabe noch nicht optimal geregelt.
Über die Vergabe der Mittel soll gemäß Stadtblatt vom 24. April 2013 der Seniorenarbeit der Stadt Zossen entscheiden. Da nicht alle Antragsteller berücksichtigt werden konnten, kam die Frage auf, nach welchen Kriterien die Mittel vergeben werden. Bei der Beantwortung dieser Frage wurden einige Defizite offenkundig.
Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, kann die Hauptsatzung der Gemeinde vorsehen, dass die Gemeindevertretung zur Vertretung der Interessen anderer Gruppen der Gemeinde Beiräte wählt oder benennt (z.B. einen Seniorenbeirat). Den Beiräten ist dann Gelegenheit zu geben, gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich haben, Stellung zu nehmen. Entscheidungsbefugnisse stehen ihnen allerdings nicht zu. Somit ist auch eine Entscheidung zur Verwendung der Mittel für Senioren kommunalrechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon, sieht die Hauptsatzung der Stadt Zossen die Bildung eines Seniorenbeirates nicht vor. Es ist nun dringend geboten, für die Vergabe von Mitteln für die Seniorenarbeit eine rechtskonforme Lösung zu finden.
