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Carsten Preuß, Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Zossen

Quo vadis, Zossen?

Der Rechtsstreit zur Kreisumlage hat mindestens landesweite Bedeutung. Dennoch fand sich in der Stadtverordntenversammlung Zossen keine Mehrheit für den vom Gericht vorgelegten Vergleich, bei dem der kommunale Frieden im Landkreis im Mittelpunkt stand. Das ist weder für Zossen, noch für die Kommunen im Landkreis eine gute Nachricht. Vor der Abstimmung warb Prof. Dr. Dombert, der Anwalt der Stadt Zossen, hinsichtlich des vorliegenden Vergleiches eindringlich für dessen Annahme.

Vergebens: AfD, Plan B, CDU und Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller stimmten gegen den Vergleich und für eine Weiterführung des langjährigen Verfahrens.

Zuvor erläuterte Prof. Dombert nochmals den Vergleich. Er machte dabei deutlich, dass die Stadt Zossen am Ende des Verfahrens, auch wenn sie es gewinnt, keinen größeren finanziellen Spielraum haben werde, als mit dem vorliegenden Vergleichsvorschlag. Dieser vom Gericht vorgelegte Vergleich sei das sicherste, günstigste und politisch beste Resultat, was für die Stadt Zossen zu erzielen war. Auch wenn die Stadt das Verfahren zur Kreisumlage gewinnen wird, werde ihr das eingeklagte Geld nicht verbleiben.

Es geht um 3,5 Millionen Euro, die die Stadt Zossen mit dem Vergleich sofort vom Landkreis erhalten hätte. Geld, dass die Stadt jetzt unbedingt nötig hat. Derzeit fehlen der Stadt beispielsweise 135 Kitaplätze: Tendenz steigend.

Eine neue Kita würde ca. 2,5 Millionen Euro kosten. Dringend erforderlich ist zudem der Umbau der alten Gesamtschule zur neuen Grundschule Dabendorf mit Hort. Hierfür werden Investitionskosten in Höhe von 3,2 Millionen Euro veranschlagt. Beide Projekte können mit der Vergleichssumme umgehend realisiert werden, wenn noch Fördermittel hierfür beantragt würden.

Aus Sicht von Prof. Dombert gibt es für Zossen nicht die Wahl zwischen 3,5 oder zehn Millionen Euro für 2015 oder 18,2 Millionen Euro für 2016, sondern es geht um die Wahl zwischen raschen 3,5 Millionen Euro oder einem jahrelangen Rechtsstreit und länger dauernden Auseinandersetzungen, bei denen man nicht sicher sein kann, wann Geld fließt und ob Zossen dieses Geld endgültig behalten kann.

Da der Vergleich nicht angenommen wurde, entstehen der Stadt Zossen zunächst Kosten für die Weiterführung des Klageverfahrens. Selbst wenn die Stadt das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gewinnen würde, ist davon auszugehen, dass beim Landkreis dadurch ein neuer Finanzbedarf geschaffen wird. Dieser würde dann Gegenstand einer erneuten Kreisumlagefestsetzung, die dann von allen Kommunen des Landkreises inkl. Zossen getragen werden muss.

Mit dem Vergleich war auch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden vorgesehen. Damit sollte der Rahmen zur Ermittlung der gemeindlichen Finanzbelange bei der Aufstellung des Kreishaushaltes künftig besser berücksichtigt werden. Dieser Teil des Vergleiches, der allen Kommunen im Landkreis dienen sollte, ist nun auch vom Tisch. Solidarisches Handeln sieht anders aus!

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung hätte den jährlichen Streit der kreisangehörigen Kommunen mit dem Landkreis über die Höhe des Kreishaushaltes und die der Kreisumlage entschärft. Der finanzielle Spielraum aller Gemeinden hätte damit verbessert werden können.

Der Kreistag Teltow-Fläming hatte dem Vergleich zugestimmt. In der Begründung der Kreistagsvorlage heißt es: »Das Gericht machte allerdings deutlich, dass keine einseitige und rücksichtslose Durchsetzung der kreislichen Finanzinteressen seitens des Landkreises vorliegt. Weiter wies das Gericht darauf hin, dass die Klägerin (die Stadt Zossen) nicht davon ausgehen könne, für die entsprechenden Haushaltsjahre keine Kreisumlage zahlen zu müssen.«

Schließlich haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zossen Leistungen des Landkreises genutzt. Die Landkreise und auch der Landkreis Teltow-Fläming bewältigen einen umfangreichen Aufgabenbereich. Der überwiegende Teil der Aufgaben wird den Landkreisen durch Gesetz übertragen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehören beispielsweise auch die örtliche Sozialhilfe, Jugendhilfe, Bauaufsicht oder die Straßenverkehrszulassung. Hierfür erhält der Landkreis auch Mittel vom Land. Der Aufgabenbereich des Landkreises geht aber noch darüber hinaus: Die Unterhaltung von Kultureinrichtungen gehört dazu. In Wünsdorf betreibt der Landkreis das Museum des Teltow und die Neue Galerie. Der Landkreis ist Träger der Volkshoch- und Musikschule mit Sitz auch in Wünsdorf. Auch die vom Kreis getragene Fahrbibliothek wird von vielen Kindern der Stadt Zossen genutzt.

Der Kreis trägt Einrichtungen der allgemeinen Daseinsvorsorge: Krankenhäuser, Kreisstraßen, Nahverkehrsbetriebe – er ist also Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs, dem Busverkehr.

Als Gewährträger haften die Landkreise für den Bestand der Kreissparkassen. Landkreise sorgen für den Rettungsdienst, kümmern sich um den Schutz der Umwelt, die Beseitigung und Verwertung von häuslichem Abfall, die Einrichtung von Deponien oder Recycling-Anlagen.

Der Landkreis ist Träger von elf Schulen. Er ist Träger des Oberstufenzentrums an drei Standorten, der Förderschulen und von vier Gymnasien.

Nicht zuletzt ist der Landkreis Träger der Kriegsopferfürsorge, er ist verantwortlich für den Denkmalschutz, die Wirtschaftsförderung, die Förderung der Landwirtschaft oder die Verbesserung des Fremdenverkehrs.

All das wurde auch von Zossener Bürger*innen in den Jahren 2015 und 2016 genutzt. Insofern können wir nicht davon ausgehen, keine Kreisumlage für 2015 und 2016 zahlen zu müssen.