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Neue Straßenreinigungssatzung der Stadt Zossen schon wieder rechtswidrig?

Richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 09.12.2010 zu Winterdienstpflichten von Anwohnern

 

Grundstückseigentümer können von den Gemeinden nicht zum Winterdienst auf den Straßen vor ihrem Haus verpflichtet werden. Das ist das wichtigste Fazit zweier Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Zwei Grundstückseigentümer aus Blankenfelde-Mahlow und Seddiner See hatten erfolgreich dagegen geklagt, dass ihnen von den Kommunen Pflichten zu Reinigung, Winterdienst und Grünpflege auf Straßen ohne angelegte Gehwege auferlegt wurden.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Steiner stellte zu beiden Fällen klar, dass laut Straßengesetz des Landes Brandenburg lediglich die Reinigungspflicht an die Eigentümer erschlossener Grundstücke übertragen werden kann. Diese umfasst beim Winterdienst aber nur die Verpflichtung, „die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen". Straßen ohne Gehweg seien davon nicht erfasst. Nur in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraße) gelte ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg, auf dem die Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet werden können.

Auf öffentlichen Straßen seien indes allein die Gemeinden für den Winterdienst verantwortlich – nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, wie es im Gesetz heißt. Grundsätzlich erklärte Richter Steiner: Jenseits der angelegten Gehwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereiche seien die Gemeinden ausschließlich selbst und ohne Übertragungsmöglichkeit auf die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet.

Die neue Straßenreinigungssatzung der Stadt Zossen verstößt gegen diese Klarstellungen des Verwaltungsgerichtes und sollte für Zossen und viele anderen Kommunen Anlass sein, ihre Winterdienstsatzungen noch einmal zu prüfen.

Die Fraktion SPD/LINKE/VUB fordert die Stadtverwaltung auf, die jüngst beschlossene Straßenreinigungssatzung an die Rechtssprechung anzupassen und zur erneuten Beratung in die Fachausschüsse zu geben.

Quelle PNN vom 10.12.2010

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