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Nach Klagerücknahme vor Verwaltungsgericht in Zossen alles paletti?

Nach Klagerücknahme vor Verwaltungsgericht in Zossen alles paletti?

Abwahl des Zossener Ortsbürgermeisters Andreas Noack war rechtens –Rückzahlung der Aufwandsentschädigung wird geprüft


Zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2009 wurde über einen Termin vor dem Verwaltungsgericht Potsdam informiert. Am 15.07.2009 standen hier Klagen der Fraktionen SPD, DIE LINKE und VUB gegen die Bürgermeisterin der Stadt Zossen und der Stadt Zossen gegen den Landrat des Landkreises Teltow-Fläming auf der Tagesordnung. Dabei ging es auch um die Klage der Zossener Bürgermeisterin gegen die Anordnung der Kommunalaufsicht über eine Bekanntmachung zur Einberufung einer Ortsbeiratssitzung zur Abwahl des Zossener Ortsbürgermeisters Andreas Noack.

Die Klage wurde von der Bürgermeisterin zurückgezogen, nachdem das Verwaltungsgericht deutlich gemacht hatte, dass die Bürgermeisterin nicht ermächtigt war, diese Sitzung zu verhindern. Hier zeigt sich deutlich, dass das Abwahlbegehren des Ortsbeirates rechtlich zulässig war und die Bürgermeisterin, eine studierte Juristin, wie auch ihr damaliger Stellvertreter und Wahlleiter, Herr Ahlgrimm, einen falschen Rechtsstandpunkt vertreten haben.

Die Stadtverordnetenvorsteherin bemüht sich derzeit um Klärung des Sachverhaltes zur Zahlung der (unrechtmäßigen?) Aufwandsentschädigungen an den Zossener Ortsbürgermeister Andreas Noack. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt diese Aufklärungsbemühungen.

Konrad Tschorn, Stadtverordneter und Mitglied der Fraktion DIE LINKE, forderte den Zossener Ortsbürgermeister auf zu prüfen, ob er alle seine Aufwandsentschädigungen zu Recht erhalten hat. Konrad Tschorn wörtlich: “Ich meine, Herr Noack steht mindestens in der moralischen Pflicht die nach der von der Bürgermeisterin zu unrecht beanstandeten Abwahl erhaltenen Aufwandsentschädigungen zurückzuzahlen. Die Bürgermeisterin fordere ich auf, die Rechtslage zu den erhaltenen Aufwandsentschädigungen schriftlich zu erklären.”

Die Reaktion der Bürgermeisterin auf vorgenannte Forderungen ist auch ein Gradmesser für ihre Protokollerklärung vor dem Verwaltungsgericht. Sie erklärte: “ Für eine zukünftige gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt Zossen werde ich die Rechte der einzelnen Stadtverordneten der Fraktionen und der Stadtverordnetenversammlung respektieren und achten, insbesondere die Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte. Gemäß den Vorschriften der Kommunalverfassung werden im Rahmen der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zu fassende Beschlüsse von mir ordnungsgemäß vorbereitet und umgesetzt. Ich bedaure, dass es in der Vergangenheit zu diesen Konflikten gekommen ist. Ich habe immer nur zum Wohle der Stadt Zossen handeln wollen und nach bestem Wissen meine Entscheidungen getroffen. Soweit ich dabei nicht gewollt Fehleinschätzungen oder Fehlentscheidungen getroffen habe, bedaure ich dies.”

Nun müssen den Worten auch Taten folgen.

Konrad Tschorn
Stadtverordneter, Fraktion DIE LINKE