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Missbilligungsantrag hinsichtlich des rechtswidrigen Verhaltens der Bürgermeisterin

Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE in der SVV Zossen unterstützen den Missbilligungsantrag gegen die Bürgermeisterin, der von 11 Stadverordnten eingereicht wurde.
 
Der Grund ist das rechtswidrige Verhaltens der Bürgermeisterin hinsichtlich der fehlenden Ausschreibungen von Planungsleistungen bei diversen Bauprojekten. Der Beschlussantrag sieht vor, dass die Stadtverordnetenversammlung fetsstellen möge, dass die unterlassenen Ausschreibungen der Planungsleistungen für die Gesamtschule in Dabendorf, für das Sportforum in Wünsdorf und für das Jobcenter mit alter Post in Zossen nicht rechtmäßig waren und das dass rechtswidrige Verhalten der Bürgermeisterin missbilligt wird.
 
Ferner sieht der Beschlussantrag vor, dass die Stadtverordnetenversammlung die Bürgermeisterin Michaela Schreiber auffordert, bei künftigen Projekten die ordnungsgemäße Ausschreibung von Planungsleistungen zu gewährleisten und der Stadtverordnetenversammlung nachzuweisen.
 
Zur Begründung:  
 
Sportplatz „Burgberg“ in Wünsdorf:
 
Die Beauftragung der Planungsleistungen für den Sportplatz „Burgberg“ in Wünsdorf erfolgte ohne die dafür zwingend notwendige Ausschreibung. Es existiert lediglich ein Standardvertrag mit einer Planungsfirma. Eine Ausschreibung fand nicht statt. Ein Angebot der Planungsfirma lag nicht vor. Der maßgebliche Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung liegt gemäß § 2 Vergabeverordnung (VgV) bei 207.000 Euro. Diese Summe wird bei dem Sportplatz „Burgberg“ in Wünsdorf überschritten.
 
Mehrzweckgebäude und Gesamtschule Dabendorf:
 
Auch bei der Gesamtschule Dabendorf wurde festgestellt, dass die Planungsleistungen zum Neubau der Gesamtschule Dabendorf nicht ausgeschrieben wurde, obwohl dies zwingend erforderlich war. Hierzu liegt den Fraktionsvorsitzenden der SVV Zossen ein Schreiben der Brandenburgischen Architektenkammer vom 21.10.2014 vor. Der maßgebliche Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung liegt gemäß § 2 Vergabeverordnung (VgV) bei 207.000 Euro. Diese Summe wurde bei der Gesamtschule um ein Vielfaches überschritten.
 
Jobcenter Zossen:
 
Die Planungsleistungen für den Neubau des Jobcenters, den Innenhof und für die Sanierung des ehemaligen Postgebäudes in Zossen wurden ebenfalls ohne Ausschreibungen vergeben. Das ergab eine entsprechende Akteneinsicht Ende Januar 2015. Der Neubau des Jobcenters, die Sanierung des ehemaligen Postgebäudes und der Umbau des Innenhofs kosten insgesamt 6,5 Millionen Euro (Brutto). Daraus ergeben sich Planungsleistungen, deren Kostenhöhe im mittleren sechsstelligen Bereich liegen.  
Der maßgebliche Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung liegt gemäß § 2 Vergabeverordnung (VgV) bei 207.000 Euro. Diese Summe wurde beim Neubau des Jobcenters, dem Innenhof und der Sanierung des ehemaligen Postgebäudes in Zossen überschritten.  

 
Die Stadt Zossen war als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich dazu verpflichtet, ein Verhandlungsverfahren nach VOF mit vorheriger europaweiter Bekanntmachung durchzuführen (vgl. § 5 Vergabeverordnung - VgV). Das ist nicht erfolgt.  
 
Die öffentliche Hand hat die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten. Durch die Verstöße gegen die Vergabeverordnung, wurde auch gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns verstoßen.Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die fehlenden Ausschreibungen der Planungsleistungen für die Gesamtschule in Dabendorf, für das Sportforum in Wünsdorf und für das Jobcenter mit alter Post in Zossen nicht rechtmäßig waren.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat Kenntnis von den Rechtsverstößen und muss als Dienstherr gegenüber der Bürgermeisterin tätig werden. Mit dem Beschlussvorschlag soll gewährleistet werden, dass sich solche Rechtsverstöße nicht wiederholen und künftig die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns gewährleistet wird.

Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2015, die um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Wünsdorf beginnt.