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Leserbrief von Carsten Preuß zu „Landkreis bremst Schulneubau“, Blickpunkt vom 24.01.2015

Bei dem im Blickpunkt veröffentlichten Beitrag handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Zossen. Bedauerlicherweise wurde der Beitrag nicht als Pressemitteilung gekennzeichnet. Der Beitrag suggeriert vielmehr, dass es sich um einen redaktionellen Beitrag handelt. Hier sehe ich die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Zur journalistischen Sorgfaltspflicht gehören unter anderen eine gründliche Recherche und die Vollständigkeit der Informationen.

Beigefügt habe ich in dem Zusammenhang den Bericht der Verwaltung zur SVV am 21.01.2015. In 14 Punkten führt die Bürgermeisterin auf, dass Baumaßnahmen „gestoppt werden mussten“, da „kein Haushalt 2014“. <media 52564 - download "Leitet Dateidownload ein">Der Bericht kann hier als PDF-Datei geöffnet werden. </media>

Viele der Punkte sind zu unrecht aufgeführt. Insgesamt mangelt es dem Bericht an Sachlichkeit. Vielmehr dient er der Meinungsmache und weniger der sachlichen Information.  
Beispielsweise geht es in Punkt 12 um die „umfangreiche Reparatur und Neubau“ der Straßenbeleuchtung in Wünsdorf und Neuhof, die gestoppt wurde, „da kein Haushalt 2014“. Eine Reparatur und ein Neubau können nur gestoppt werden, wenn diese beauftragt bzw. bereits begonnen waren. Bei meiner Akteneinsicht zum Thema Straßenbeleuchtung wurden mir Akten vorgelegt, denen jedoch nicht zu entnehmen war, dass Angebote eingeholt wurden, Aufträge zur Reparatur bzw. zum Neubau erteilt wurden oder dass es bereits laufender Reparaturarbeiten gab.

Auch bei den anderen Projekten verwundert es, dass diese aufgeführt sind. Interessant ist, was die Bürgermeisterin alles in den letzten Tagen des Jahres plötzlich noch bauen wollte.

Allerdings fehlt bei der Auflistung der gestoppten Bauprojekte ein wesentliches Projekt: Der Neubau der Gesamtschule Dabendorf. Nach der Beschlussfassung zum Haushalt 2014 in der SVV am 15.10.2014 wurde die Haushaltssatzung 2014 bereits am darauffolgenden Tag im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht und war somit bis zur einstweiligen Beanstandung am 21.10.2014 durch den Landkreis gültig. In diesem Zeitraum wurde offensichtlich auch der millionenschwere Kassenkredit für die Gesamtschule aufgenommen, Planungsaufträge und Bauaufträge für die Gesamtschule ausgelöst, die offensichtlich auch immer noch bestandskräftig sind. Daher ist das Projekt Gesamtschule Dabendorf nicht Thema bei den "gestoppten Projekten" im Bericht der Verwaltung vom 21.1.2015.

Das wirft ein anderes Bild auf den veröffentlichten Beitrag der Stadtverwaltung im Blickpunkt. Zudem hätte zu einer korrekten Berichterstattung die Position des Landkreises eingeholt werden müssen.

Hinsichtlich der Gesamtschule Dabendorf ist es vielmehr die Bürgermeisterin, die das Projekt gefährdet.

Die nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses am 15.01.2015 beschäftigte sich mit Fragen zu den Ausschreibungen bzw. genauer gesagt, den Nichtausschreibungen von Planungsleistungen für den Neubau der Gesamtschule Dabendorf. Während der Sitzung bestätigte sich, dass es bei den Planungsleistungen zum Neubau der Gesamtschule Dabendorf keine Ausschreibung der Planungsleistungen gegeben hat, obwohl dies zwingend erforderlich war bzw. ist. 

Neben den fehlenden Ausschreibungen für die Gesamtschule Dabendorf gibt es offensichtlich ein weiteres Problem. Die Verträge/Aufträge für die Planungen wurden nur von der Bürgermeisterin unterzeichnet. Wichtige Entscheidungen dürfen jedoch nicht von einer einzelnen Person getroffen werden. Es gilt gemäß § 57 Abs. 2 S. 2 BbgKVerf das Vier-Augen-Prinzip. Damit soll das Risiko von Fehlern und Missbrauch reduziert werden.
 
Solche gravierenden Rechtsverstöße sind es, die das Projekt Gesamtschule Dabendorf gefährden können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Preuß
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Zossen