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Landkreis Teltow-Fläming plant Landschaftsschutzgebiet bei Kallinchen

Befugnisübertragung soll beim Land beantragt werden

 

Der Kreistag Teltow-Fläming hat auf seiner Sitzung am 13.12.2010 einen Eilantrag bestätigt, mit dem die Befugnisübertragung für die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Wierachteiche-Zossener Heide" beim Land beantragt werden soll.

Die Rechtsverordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) erlässt eigentlich das Umweltministerium. Allerdings kann diese Befugnis auf die untere Naturschutzbehörde übertragen, wenn sich das geplante Landschaftsschutzgebiet auf das Kreisgebiet beschränkt.

Das ca. 2.000 ha große Gebiet, das als LSG ausgewiesen werden soll, wird durch ausgedehnte Waldgebiete geprägt, die ein hohes Potential zur Umwandlung in artenreiche Laubmischwälder besitzen. Ein Teil der Wälder ist durch die Forstbehörde als Erholungswald ausgewiesen. Nordwestlich von Kallinchen befindet sich inmitten eines Waldgebietes die Wierach, ein Feuchtgebiet mit Quellbereichen, mehreren Kleingewässern und Erlenwaldbeständen. Im Westen des geplanten LSG befindet sich bei Zossen das FFH-Gebiet Galgenberge.

Schutzziel des LSG ist der Erhalt des derzeitigen Gebietscharakters mit seinen ausgedehnten Feuchtgebieten und geschlossenen Waldflächen. Die Bedeutung für den Artenschutz wird ebenfalls herausgestellt. Brutgebiet ist das geplante LSG für den Wespenbussard, Fischadler und Seeadler. Auch Kraniche finden sich in diesem Gebiet.

Neben dem Erhalt des Landschaftsbildes wird auch die Bedeutung des Waldgebietes für den Biotopverbund herausgestellt. Ein Gutachten muss noch erarbeitet werden, welches anhand der Bestandssituation die genaue Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Gebietes im Einzelnen belegt muss. Diesem Gutachten ist dann auch die genaue Gebietsabgrenzung vorbehalten.