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Kreistag bestätigt mit Dringlichkeitsbeschluss die außerordentliche Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Zossen

In seienr Beratung am 15.02.2010 bestätigt der Kreistag mit Dringlichkeitsbeschluss die außerordentliche Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Zossen zur Durchführung der Aufgaben nach § 12 Abs.1 des Kindertagesstättengesetzes; Drucksache Nr. 4-0503/10-II.
Damit gehen die folgenden, bisher von der Stadt Zossen wahrgenommen, Aufgaben an den Kreis zurück:
• Feststellung des Rechtsanspruchs von Kindern auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten gem. § 1 Abs. 2 KitaG, einschließlich Bescheiderteilung
• Entscheidung über die Gewährung längerer Betreuungszeiten nach § 1 Abs -. 3 KitaG
• Entscheidung über die Art der Anspruchserfüllung unter Berücksichtigung alternativer bedarfserfüllender Betreuungsangebote i.S.d. §1 Abs. 4 KitaG
• Entscheidung über eine Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts gem. § 5 SGB VIII, insbesondere hinsichtlich der Betreuung von Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung außerhalb der Gemeinde und außerhalb der örtlichen Zuständigkeit des Landkreises
• Vermittlung von geeigneten Tagespflegepersonen i.S.d. § 18 Abs. 1 KitaG und Abschluss von Verträgen zur Tagesbetreuung nach § 18 Abs. 3 KitaG
• Auszahlung der Zuschüsse des Landkreises zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals, bezogen auf die tatsächlich belegten Plätze gem. § 16 Abs. 2 KitaG an die Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
• Erstattung der Aufwendungen der Tagespflegepersonen einschließlich der Abgeltung des Erziehungsaufwandes gem. § 18 Abs. 1 KitaG, § 18 Abs. 2 KitaG
• Bezuschussung der anderen alternativen Angebote, die gem. § 1 Abs. 4 KitaG den Rechtsanspruch erfüllen
• Gewährung des Kostenausgleichs bei Betreuung eines Kindes außerhalb des Landkreises an andere Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Begründet wird dies im Beschluss  mit dem Fehlverhalten der Bürgermeisterin von Zossen:
"Im Zusammenhang mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen neuen Vergütungsrichtlinie für Tagespflegepersonen und der dritten Vertragsänderung hat die Stadt Zossen zunehmend gegen die o.g. vertraglichen Verpflichtungen verstoßen.
So hat sich die Bürgermeisterin bis heute geweigert, für neue Betreuungsverhältnisse die entsprechenden Betreuungsverträge abzuschließen. Bis Dezember 2009 hat sie nur 90 der Vergütung an die Tagespflegepersonen weitergereicht.
Seit Sommer 2009 ist die Bürgermeisterin der Stadt Zossen vom Landkreis Teltow-Fläming mehrmals schriftlich und in persönlichen Gesprächen aufgefordert worden, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Noch im November 2009 sagte die Bürgermeisterin eine vertragliche Regelung der Tagespflege ab Dezember 2009 zu. Auch an diese Zusage hat sie sich nicht gehalten, obwohl die dritte Vertragsänderung mit den von Frau Schreiber geforderten Zugeständnissen bei der Tagespflege von ihr unterzeichnet worden ist."

In einer kurzen Debatte verwies Frau Karola Andrae darauf, dass dadurch die Eltern für das Fehlverhalten der Bürgermeisterin von Zossen bestraft würden, wenn sie sich mit entsprechenden Anliegen immer erst an den Kreis wenden müssten. Die Bürgermeisterwahlen in Zossen 2011 könnten doch eine Änderung bringen. Christoph Schulze bat die Verwaltung, die Möglichkeit von Außensprechstunden in Zossen, zu Zeiten, die auch für "Werktätige" akzeptabel sind, zu prüfen.

Dieser Beschluss ist auch ein Erfolg des Einsatzes der Tagesmütter von Zossen für ihre Rechte.
Rainer Reinecke
Kreistagsabgeordneter
Stadtverordneter