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Bürgermeisterin und Wahlleiter versuchen Wahleinspruchführer zu zermürben

Bekanntlich hat der Bürger unser Stadt, Kurt Liebau, Einspruch gegen die Kommunalwahlen 2008 im Kreis Teltow Fläming und in der Stadt Zossen eingelegt. Zur Beratung im Kreisausschuss des Kreistages und im Kreistag selbst wurde er dazu auch, entsprechend seinem Antrag angehört. Wie ebenfalls bekannt hat der Kreistag festgestellt, dass die Bürgermeisterin von Zossen die Wahl mittels der stadteigenen Medien verfassungswidrig beeinflusst hat. Jedoch hat der Kreistag auch entschieden, für den Kreis sei die Mandatserheblichkeit nicht nachzuweisen und deshalb die Wahl nicht zu wiederholen.

Für die Stadt Zossen steht die Entscheidung noch aus. Wie die Stadtverwaltung und der Wahlleiter von Zossen mit einem Bürger umgehen, der lediglich sein demokratisches Recht wahrnimmt, ist bezeichnend für das Demokratieverständnis der Verwaltungsspitze.
Da wird die Stellungnahme des Wahlleiters von Zossen auf die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der Stadt Zossen gesetzt und Herr Liebau ordnungsgemäß zur Anhörung geladen. Fünf Minuten vor Beginn der Sitzung wird ihm mitgeteilt, dass der Wahlleiter den Punkt von der Tagesordnung nimmt. Zur Sitzung am 17.12. steht der Punkt Wahleinspruch wieder auf der Tagesordnung. Dieses Mal wird der Wahleinspruchführer zunächst gar nicht eingeladen. Erst nach dem er selbst am Rande der Kreistagssitzung den Wahlleiter von Zossen darauf aufmerksam macht, ruft dieser ihn einen Tag vor Beginn der Stadtverordnetenversammlung an und bittet ihn doch Versammlung teilnehmen, dies würde die fehlende Einladung heilen. Wie in der Presse berichtet nahm Herr Liebau nicht an der Sitzung teil. Daraufhin stellte der Abgeordnete Andreas Noack die Frage, ob der Einspruchsführer ordnungsgemäß eingeladen wurde. Daraufhin der Wahlleiter, ja die Einladung sei ordnungsgemäß erfolgt, sie sei an keine Form und Frist gebunden. Herr Liebau habe nicht definitiv abgesagt.
Der Fraktion DIE LINKE liegt inzwischen die Kopie eines E-Mail Schreibens des Herrn Liebau an die an die Vorsitzende des SVV vor, in dem Herr Liebau sein Fernbleiben begründet. Darüber wurden die Stadtverordneten von der Vorsitzenden der SVV informiert.
Offensichtlich aus reiner Schikane wurde der Tagesordnungspunkt weit nach hinten geschoben, so dass absehbar war, dass er in der von vornherein auf zwei Sitzungstage einberufenen Sitzung erst am 9. Januar 2009 behandelt werden könnte. So hätte Herr Liebau an drei Abenden an den Sitzungen teilnehmen müssen, um zu seinem Wahleinspruch von den Stadtverordneten angehört zu werden.
So springt eine Stadtverwaltung mit Bürgern um, die ihre demokratischen Rechte ernst nehmen.