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Bürgermeisterin bei Kommunalwahl auf Stimmenfang

Warum wird ermöglicht, dass Landräte und Bürgermeister zur Kommunalwahl antreten dürfen, wenn sie nach der Wahl das Mandat gar nicht annehmen wollen?  Das ist unehrlicher Stimmenfang und sollte deshalb gesetzlich verboten werden.
Bei der Bürgermeisterin von Zossen, Michaela Schreiber, ist mir das schon bei der Kommunalwahl im September 2008 aufgefallen. Sie ist, nachdem sie gewählt wurde, Bürgermeisterin geblieben. Also hatte sie gar nicht vor, das Mandat anzunehmen.
Auch in diesem Jahr wurde sie, zur Kommunalwahl im Mai, als Spitzenkandidatin aufgestellt.
Nach der Wahl werden wir dann sehen, ob sie Bürgermeisterin bleibt und sich somit  wieder als unehrlich erweisen wird.
Mit freundlichem Gruß
Helga Wählack, Zossen, den 11.04.2014

Vgl. auch MAZ-online vom 07.04.2014: Landräte und Oberbürgermeister kandidieren, ohne Mandate zu übernehmen - Promis bei Kommunalwahl auf Stimmenfang
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Promis-bei-Kommunalwahl-auf-Stimmenfang