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Abstimmungsergebnisse der SVV vom 3.11.2010 sowie der Fortsetzungssitzung vom 10.11.2010

 

Planerische Steuerung von Windkraftanlagen (Vorlage: 091/10)

Die Stadtverordnetenversammlung votierte am 3.11.2010 mit 14 zu elf Stimmen für den Antrag der Fraktion SPD/LINKE/VUB zur planerischen Steuerung von Windenergieanlagen im Zossener Stadtgebiet. Nur die Fraktion Plan B und die Bürgermeisterin stimmten gegen den Antrag. Die Bürgermeisterin ist nunmehr aufgefordert, den Beschluss zeitnah umzusetzen. Was jetzt folgen muss, ist ein juristisch einwandfreier Aufstellungsbeschluss über einen sachlichen Teil-Flächenutzungsplan Windenergie gemäß §§ 5 Abs. 2 b i.V.m. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Damit verbunden muss auch eine Veränderungssperre sein. Weitere Infos zum Thema Windpark auf dem TüP Wünsdorf finden Sie hier.

 

Kostenloses Schulessen (Vorlage 017/09 und Vorlage 009/10)

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einführung eines kostenlosen Schulessens für bedürftige Kinder der Zossener Grundschulen. Der Antrag konnte für das Haushaltsjahr 2010 noch nicht berücksichtigt werden. Allerdings wurde der Haushalt 2010 für die Stadt Zossen von der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2010 einstimmig beschlossen, da zusätzlich in den Haushalt folgender Punkt aufgenommen wurde:

Zum kostenlosen Schulessen wird 2010 gemeinsam ein Verfahren unter Einbindung des SJBS erarbeitet mit dem das kostenlose Schulessen umgesetzt werden kann.

Die Fraktion SPD/LINKE/VUB hatte hierzu auch einen Vorschlag in den Ausschuss SJBS eingebracht. <media 23165 - download>Den Vorschlag zur Verfahrensweise finden Sie hier</media>. Die Stadtverwaltung hat zu diesem Vorschlag bislang keine Stellungnahme abgegeben. Um den einstimmig gefassten Haushaltsbeschluss umzusetzen, hat die Fraktion SPD/LINKE/VUB unter Mitwirkung der CDU-Fraktion zur SVV am 3. 11. 2010 folgenden Änderungsantrag eingebracht:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ein geeignetes Büro damit zu beauftragen, ein Verfahren zu erarbeiten, wie das kostenlose Schulessen für bedürftige Kinder in den Grundschulen der Stadt Zossen umgesetzt werden kann und die dazu notwendigen Kosten zu ermitteln.

Die Abstimmung brachte folgendes Ergebnis: Ja: 19; Nein 4; Enthaltung 3. <media 5137 - download>Den Beschlussantrag zum kostenlosen Schulessen in Form des Änderungsantrages vom 30.01.2010 finden Sie hier</media>.

 

Nochmaliger Beschluss zur Wiederanbringung der Kreidetafeln in den Grundschulen (Beschluss Nr. 077/10 vom 15.09.2010; Antrag der Fraktion CDU)

Erneute Beschlussfassung wegen Beanstandung. Die nochmalige Abstimmung brachte folgendes Ergebnis: Ja: 17; Nein 5, Enthaltung 5

Die Bürgermeisterin hat noch während der Sitzung angekündigt, den Beschluss erneut zu beanstanden und der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorzulegen.

Hier ein Beispiel für das Nebeneinander von alten und neuen Tafeln <media 23230 - download>(Bild: bikl.de)</media> sowie ein <media 23232 - download>Beitrag über die Vorteile des Nebeneinanders von alten und neuen Tafeln</media>. 

 

Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes für das Haus der Demokratie (Vorlage: 092/10)

Der Antrag wurde von der Fraktion SPD/LINKE/VUB zurückgezogen. Die Antragsteller verbinden damit die Hoffnung, dass die derzeit laufenden Gespräche zwischen dem Trägerverein des Hauses der Demokratie und der Stadt Zossen sowie zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming und der Stadt Zossen zu einer Einigung führen.

Der Landkreis Teltow-Fläming möchte das Haus in der Fischerstraße 26 in Zossen von der Struktur- und Wirtschaftsgesellschaft (SWFG) erwerben um es für mindestens 10 Jahre für gemeinnützige Zwecke zu nutzen, oder es für derartige Zwecke zur Verfügung zu stellen. Angedacht ist, dass Grundstück dem Trägerverein für das „Haus der Demokratie" zur Verfügung zu stellen. Die Bürgermeisterin der Stadt Zossen hatte daraufhin angekündigt, das Vorkaufsrecht für das Grundstück in Anspruch nehmen zu wollen. Die Fraktion SPD/LINKE/VUB hatte einen <media 5143 - download>Beschlussantrag</media> eingebracht, mit dem auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes verzichtet werden soll.

Die Stadt wäre mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes verpflichtet, dass Grundstück für mindestens 10 Jahre für gemeinnützige Zwecke zu nutzen, oder es für derartige Zwecke zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der künftigen Nutzung des Grundstückes verfolgen die Stadt Zossen und der Landkreis offensichtlich die gleichen Ziele. Beide sind zudem an die Regelungen der Sanierungssatzung gebunden. Um das derzeit nicht nutzbare Gebäude für die geplante Nutzung herzurichten, müssten etwa 300.000 € Sanierungskosten aufgebracht werden.

Mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes würden die notwendigen Sanierungskosten allerdings nicht wie bislang geplant vom Landkreis aufgebracht, sondern müssten von der Stadt Zossen aufgebracht werden. Für die Stadt Zossen ist es aus wirtschaftlicher Sicht von Nachteil, das Grundstück zu übernehmen.

 

Gewährleistung der Umsetzung des Beschlusses der SVV zum Radweg Kallinchen – Schöneiche – Zossen (Vorlage: 093/10)

Für den Radweg Kallinchen - Schöneiche - Zossen liegt eine Planung mit Kostenschätzung eines Planungsbüros vor. In dieser Kostenschätzung sind laut Planungsbüro alle Nebenkosten enthalten. Außerdem sind die zu erwartenden Kosten, auf Wunsch der Verwaltung, relativ hoch kalkuliert. Dennoch wird die Kostenschätzung von der Stadtverwaltung nicht anerkannt. Eigene Berechnungen der Stadtverwaltung gehen von noch höheren Kosten aus. Diese Situation hat zum Stillstand der weiteren Arbeiten geführt.

Insofern ist für die Umsetzung des Beschlusses dringen erforderlich, dass ein gemeinsamer Termin mit dem Planungsbüro, der Stadtverwaltung, den Vorsitzenden der Ausschüsse KTL, BBW und Finanzen sowie den Ortsvorstehern von Schöneiche und Kallinchen anberaumt wird, um die unterschiedlichen Kostenansätze des Planungsbüros und der Stadtverwaltung für den Radweg zu diskutieren. Der <media 5151 - download>vorliegende Beschlussvorschlag</media> wurde unter Berücksichtigung von Hinweisen von Olaf Manthey während der Sitzung durch den Antragsteller wie folgt geändert:

1. Die Bürgermeisterin lädt das Planungsbüro, das die Unterlagen für den Radweg Kallinchen – Schöneiche – Zossen erarbeitet hat, den zuständigen Bauamtsmitarbeiter, die Vorsitzenden der Ausschüsse KTL, BBW und Finanzen sowie die Ortsvorsteher von Schöneiche und Kallinchen bis 22. November 2010 zu einen gemeinsamen Termin ein, um die unterschiedlichen Kostenansätze des Planungsbüros und der Stadtverwaltung für die Planung des Radweges zu diskutieren.

2. Unabhängig davon, ob sich die Kostenansätze des Planungsbüros als tragfähig erweisen, hat eine Verpreisung (kostenpflichtig) durch mindestens 2 unterschiedliche Unternehmen bis zum 16.02.2011 zu erfolgen.

Die Abstimmung brachte folgendes Ergebnis: Ja: 18; Nein: 2 (Michaela Schreiber, Rainer Zurawski); Enthaltung: 3