
Brückenabriss ohne Vorwarnung
Ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, ohne Anhörung des Ortsbeirates Zossen, der zu diesem Zeitpunkt noch ordnungsgemäß arbeitete, ließ die Zossener Stadtverwaltung im Juli 2005 die Wittlicher Brücke, ein Geschenk der Partnerstadt Wittlich, im Stadtpark abreißen. Die Begründung, dass sonst der Nottekanal kurzfristig nicht mehr als schiffbares Gewässer anerkannt werde, erwies sich später als haltlos.
Brücke verschwindet auf Nimmerwiedersehen
Da nach dem Abriss noch entschieden werden sollte, ob an eine Anhebung der Brücke oder ein Neubau in Betracht kommt, wurde die alte Brücke angeblich wieder verwendbar eingelagert. Trotz mehrerer Anfragen von Stadtverordneten bekam sie seit dem niemand mehr zu Gesicht. Lediglich Geländerteile wurden am Ufer des Nottekanals als Abgrenzung auf Privatgelände aufgestellt.
Keine Einigung über Neubau
Verwaltung und Stadtverordnetenversammlung brauchen fast ein Jahr, um sich über eine Brückenneubauvariante zu einigen. die Frage, ob diese Auseinandersetzungen im Interesse eines raschen Wiederaufbaus der Brücke und um die günstigste Variante dafür geführt wurde, sollen verschiedene Abgeordnete mit ihrem Gewissen vereinbaren, denn nur diesem sind sie verpflichtet.
Falschinformation über Bausumme
Die ist Bausumme bedeutend höher als den Stadtverordneten mitgeteilt wird.. In der Stadtverordnetenversammlung Oktober 2007 sprach die Bürgermeisterin von 340.000 Euro, die für das Projekt Brückenneubau eingeplant seien. Durch Akteneinsicht stellte der Fraktionsvorsitzenden der GGZ H.J. Lüders fest, dass sich die Gesamtkosten tatsächlich auf 405.000 Euro belaufen sollen. Gegenüber der MAZ gaben die Bürgermeisterin und der stellvertretende Bürgermeister dazu sich widersprechende Auskünfte. Während der stellvertretende Bürgermeister, der zu weiteren Auskünften nicht bereit war, mit seiner Erklärung, die Differenz werde durch den Haushalt gedeckelt, indirekt die Angaben von Lüders bestätigt, argumentierte die Bürgermeisterin vehement dagegen. (Vgl. MAZ online 16.11.2007)
Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren zum Brückenneubau selbst ordnete sich nach Auffassung der Kommunalaufsicht in die Missachtung der Organzuständigkeit von drei weiteren Bauvorhaben ein. Dabei handelt es sich um die Vergabe von Bauleistungen für den Ausbau des Neuhofer Weges in Wünsdorf (425000 Euro / Eigenanteil: 273000 Euro), die Innenstadt-Sanierungsmaßnahme Kirchplatz (3. Bauabschnitt) und Parkplatz C in Zossen (840000 Euro), den Gehwegbau zum Umspannwerk in Nunsdorf (60700 Euro).
Die Entscheidungen über die Vergabe dieser Leistungen, so stellt die Kommunalaufsicht fest, hätte die SVV beziehungsweise im Fall des Gehwegs in Nunsdorf wegen des geringeren Betrages der Hauptausschuss fällen müssen.
Bürgermeisterin rechtfertigt ihr Handeln in der Stadtverordnetenversammlung in dem sich auf ein Rundschreiben des Innenministeriums beruft. Jenes Rundschreiben, welches sie vorlegegte, konnte ihr Handeln jedoch nicht rechtfertigen.
Der Stadtverordnete Ch. Schulze fragt deshalb beim Innenministerium nach, ob ein solches Rundschreiben, welches das Handeln rechtfertigen würde, heruagegeben wurde. In einer Pressemitteilung zitiert dieser aus dem Antwortschreiben des Innenministeriums: „In Ihrem oben genannten Schreiben bitten Sie um Auskunft, ob es Vorschriften, Hinweise, Runderlasse etc. des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg gibt, die den Schluss erlauben, dass bei Auftragsvergaben für Bauaufträge entgegen den Regelungen im Gesetz und der Hauptsatzung der Stadt Zossen, Vergaben ohne Beteiligung der Gemeindevertretung durch den Hauptverwaltungsbeamten als Geschäft der laufenden Verwaltung vorgenommen werden können“, heißt es in dem Papier. Und weiter: „Derartige Vorschriften, Hinweise oder Runderlasse des Ministeriums des Innern existieren nicht.“
Denkamlschutz und Baustopp
In die SVV am 10. Juli 2007 bringt die Fraktion Die LINKE einen Eilantrag in die SVV ein, in dem die Stadtverwaltung aufgefordert wird, die für den Bau notwendige Genehmigung durch den Denkmalschutz einzuholen, den nach Auskunft der unteren Denkmalschutzbehörde stehen sowohl der Stadtpark als auch der Nottekanal unter Denkmalschutz. So musste sich die SVV am 31.07.2007 erneut damit befassen. Der Beschlussantrag findet keine Mehrheit. Abgeordnete die dagegen stimmten sind für den dann ausgesprochenen Baustopp mitverantwortlich. Ohne Aufhebung des Baustopps wurden in der Woche vom 13 bis 16. Mai 2008 die Bauarbeiten wieder aufgenommen. Zu dieser Zeit weigert sich Bürgermeisterin noch immer, die entsprechende Genehmigung einzuholen. Kreisverwaltung erweist sich als ohnmächtig ihre eigenen Anordnungen durchzusetzen.
eigentlicher Skandal
All diese Verstöße gegen Demokratie, Recht und Ordnung durch die Spitze der Stadtverwaltung bleiben bis auf Missbilligung oder Rüge ohne Konsequenzen. Und die Brücke ist noch nicht fertiggestellt!