Bürgermeisterin klagt und klagt, verweigert aber Auskunft
Was soll vertuscht werden?
Aus Aktenvermerken der Kämmerin vom 29.09.2006 und vom 08.11.2006 geht hervor, dass die im Haushaltplan veranschlagten Ausgaben für Sachverständigen- und Gerichtskosten den Haushaltansatz zu Jahresende voraussichtlich um 10.000 bzw. um 23.800 Euro überschreiten werden. Dies übersteige jedoch die Entscheidungsgrenze der Kämmerin. Demzufolge sollten sich die Stadtverordneten damit befassen.
Verständlich wenn die Stadtverordneten, wie der Stadtverordnete Lüders, wissen möchten, wofür denn eigentlich die Steuermittel ausgegeben werden. Die mit dem Aktenvermerk vom 29.09.2006 gegebene Begründung reichte ihnen offensichtlich nicht aus. Demzufolge bat der Stadtverordnete Lüders um entsprechen Auskünfte bei der Sondersitzung des Finanzausschusses am 17.10.2006. Er wollte unter anderem Auskunft darüber, in welcher Höhe sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die tatsächlichen Sachverständigen- und Gerichtskosten belaufen würden und bat um eine Aufstellung der Ausgaben für Gerichtskosten.. Diese Auskünfte erhielt der Finanzausschuss nicht. Eine beantragte Vorlage der Rechnungen ist durch die Verwaltung abgelehnt worden.
Daraufhin stellte eine Mehrheit von Abgeordneten mit dem Antrag 101/06 vom 24.10.2006, geändert mit Antrag 105/06 vom 5.12.06 zur Unterrichtung der Stadtverordneten über Rechtsklagen der Stadt ist am 05.12. 2006 mit 17 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. Wie nicht anders zu erwarten, wurde auch dieser Mehrheitsbeschluss von der Bürgermeisterin beanstandet, dann aber am 2.1.07 erneut beschlossen. Dieser Beschluss wurde dennoch nicht umgesetzt.
Mit der Beschlussvorlage 048/07 einer Gruppe von 14 Abgeordneten sollte der Bürgermeisterin aufgetragen werden, „einen Überblick über die zurzeit aktuellen und geplanten Klagen der Stadt“ zu geben. Selbstverständlich wird auch dieser Beschluss beanstandet. Sie erklärte ihn wie inzwischen in mehr als 40 Fällen, in der nur ihr eigenen Rechtsauffassung für rechtswidrig.
Ihre Beanstandung begründet die Bürgermeisterin dann zunächst damit, dass das Führen von Rechtstreitigkeiten, in denen die Stadt Beklagte ist, durch die Stadt nicht zu beeinflussen wäre. Danach haben aber die Stadtverordneten gar nicht gefragt. Sie wollten lediglich eine Übersicht über die aktuellen und geplanten Klagen der Stadt. Selbst wenn sie wie sie dann weiter feststellt, nicht über alle geforderten Punkte Auskunft geben kann, ist diese noch lange kein Grund, das Informationsbegehren als Ganzes für rechtswidrig zu erklären. So sieht dies übrigens auch die Kommunalaufsicht.
Wenn die SPD-Fraktion in ihrer Erwiderung auf die Beanstandung feststellt, es sei ein Unding, dass sich die Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit ihrer Kontrolle entzieht, dann ist dies doch nur ein Fall von vielen.
Der Beschluss wurde bis heute nicht umgesetzt!
Kein Wunder, wenn bei den Bürgern der Eindruck entsteht, unter dieser Bürgermeisterin wird immer wieder über Sachverhalte, die von öffentlichem Interesse sind, entweder gar nicht, einseitig oder sogar unwahr informiert.
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