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Im Bürgermeisterwahlkampf 2003 versprachen alle Kandidaten, dass eine transparente Verwaltung eines ihrer Ziele sei. Laut § 72 (2) Gemeindeordnung des Landes Brandenburg ist die Gemeindevertretung Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörde des hauptamtlichen Bürgermeisters.

Damit Stadtverordneten aber auch die Möglichkeit erhalten, diese Verantwortung wahrzunehmen, können sie Akteneinsicht beantragen. Und sie tun dies auch. Manchmal wird sie ihnen gewährt, wenn auch oft nach Monaten oder aber auch versagt. So auch im Falle des Antrags des Stadtverordneten Lüders. Mag jeder zu Herrn Lüders als damaligen Herausforderer und Gegenspieler stehen wie er will, er ist gewählter Stadtverordneter und hat die entsprechenden Rechte.

Interessant in der durch die Bürgermeisterin ausgesprochenen Ablehnung auf Akteneinsicht ist jener Teil der Begründung, in dem Herrn Lüders vorgeworfen wird, dass er Tatsachen aus Akten öffentlich mache. Als Beispiel für diesen Vorwurf werden seine Äußerungen im MAZ Artikel vom 16.11.2007 genannt. Darin hatte er lediglich festgestellt, dass der Brückenbau eigentlich mehr kostet  als von der Verwaltung bisher vorgegeben. Auf Nachfrage gaben dann nach MAZ Angaben Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter durchaus unterschiedliche Angaben zum Sachverhalt, die auch unterschiedliche Konsequenzen im Hinblick auf die Einbeziehung der Stadtverordnetenversammlung haben.

Dass danach auch etwas genauer das Vergabeverfahren unter die Lupe genommen wurde, kann doch nur im öffentlichen Interesse liegen. "Da der Auftragswert der drei Lose zum Neubau der Brücke im Stadtpark 405000 Euro betrage und damit den Haushaltsansatz von 340300 Euro um 64700 Euro überschreite, handele es sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe, über die nur die SVV entscheiden könne." ,so gibt die MAZ am 5.1.2008 die Auffassung der Kommunalaufsicht wieder.
Warum also eigentlich nicht öffentlich? Solange die Akten nicht der Geheimhaltung unterliegen hat die Öffentlichkeit sogar ein Recht auf Information, denn schließlich sind es Steuergelder, mit denen die Verwaltung finanziert und die Investitionen der Stadt getätigt werden.

Da die Bürgermeisterin Abgeordneten in weiteren sieben Fällen keine Akteneinsicht verwehrt hat, klagte bekanntlich die SPD-Fraktion vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Schließlich einigten sich SPD-Fraktion und Stadtverwaltung auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich. Diesen hat dann die Bürgermeisterin in der Hofpostille "Amtsblatt" sehr ausführlich kommentiert. Sie verschweigt aber, dass in dem Vergleich ausdrücklich festgestellt wird: "Da Zweck der Akteneinsichtnahme unter anderem ist, die Gemeindevertreter in die Lage zu versetzen, die ihr auf anderem Wege (etwa der Beantwortung von Anfragen) übermittelten Informationen zu überprüfen, kann das Akteneinsichtrechts nicht mit dem Argument versagt werden, dass der Gemeindevertretung die Information aus den Akten bereits anderweitig übermittel worden sind. Auch die latente Gefahr der Nutzung der Informationen im Kommunalwahlkampf oder die latente Gefahr der Preisgabe vertraulicher Informationen genügt nicht, um die Akteneinsicht pauschal zu versagen.". Also die von ihr vorgebrachten Versagungsgründe keine sind, Rechte der Abgeordneten missachtet worden sind. Wie das Gericht die Angelegenheit letztlich wertete kommt auch darin zum Ausdruck, dass die Stadtverwaltung allein die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Artikel in der MAZ vom 16.11.2007   vom 17.11.2008  vom 05.01.2008

Ablehnung der Bürgermeisterin

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