Mit einem Buchungstrick soll Versagen der Bürgermeisterin verschleiert werden!
Allen Bürgern der Stadt Zossen wurde kundgetan, dass dank der tüchtigen Verwaltung 2007 dem Stadthaushalt unerwartete Steuereinnahmen zugeflossen sind. Dies ist in diesem Jahr für fast jede Kommune zunächst einmal erfreulich. Mit dieser frohen Botschaft wird gleichzeitig verkündet, dass nun endlich die nicht eingetroffenen 1,8 Millionen Fördergelder für Abrissarbeiten in Wünsdorf aus dem Haushalt ausgebucht werden können.
Nur eine buchhalterische Angelegenheit? Das Geld wurde doch ausgegeben! Dem gegenüber wurden die ausstehenden Fördermittel über drei Jahre als Restguthaben verbucht. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg hat 2005 selbst nach nochmaliger Anhörung festgestellt, dass die Verwaltung im Ausschreibungsverfahren gegen die Förderbestimmungen verstoßen hat und demzufolge die Auszahlung der Fördermittel verweigert. So schreibt die ILB in ihrem Ablehnungsbescheid vom 09. März 2005 :
„Das Vergabeverfahren weist mehrere formale und materiell bedeutsame Fehler auf, die ein ordnungsgemäßes Wettbewerbsverfahren verhindert haben. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die ANBest-G sondern auch gegen die einschlägigen EU-Verordnungen, insbesondere Artikel 34 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung VO (EG) Nr. 1260/1999 und Artikel 4 der Kontrollverordnung VO (EG) Nr. 438/2001 dar.<//span>
Gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg hatten wir Ihnen mit Schreiben vom 29.11.2004 bis zum 10.12.2004 Gelegenheit gegeben, sich zu den Gründen, die aus unserer Sicht eine Förderung ausschließen, zu äußern und uns über weitere entscheidungserhebliche Tatsachen zu informieren. Die von Ihnen mit Schreiben vom 16.12.2004 abgegebene Stellungnahme wurde nochmals geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die erheblichen Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Vergabe auch weiterhin bestehen bleiben und aus diesem Grund eine Bewilligung von Fördermitteln ausgeschlossen ist.“ Kopie Ablehnungsbescheid
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn, also Beginn der Abrissarbeiten vor der Auszahlung der Fördermittel war nur unter der Voraussetzung genehmigt worden, dass die Förderbestimmungen eingehalten werden. Auf deutsch: 1,8 Millionen wurden verschlampt. Wer haftet eigentlich dafür?
Müssten die 1,8 Millionen nicht „ausgebucht“ werden, wäre die Finanzierung der wünschenswerten Variante für die Oberschule in Wünsdorf bestimmt kein Thema mehr. Jedoch in den Publikationen der Bürgermeisterin, Amtsblatt und „Zossener Stimme“, entschuldigt sich die Bürgermeisterin nicht etwa für das Versagen der Verwaltung. Im Gegenteil sie lässt daraus noch eine Erfolgstory werden – Geld gewaschen – Erfolg gesichert.