Ein Positionspapier der Landesnaturschutzverbände BUND und NABU, zu den Kriterien für Windeignungsgebiete, hält Windparks in Wäldern und Forsten ebenfalls für ungeeignet, da dort in aller Regel mit erheblichen Konflikten zum Fledermausschutz zu rechnen ist. Nach Empfehlungen von EUROBATS, dem Abkommen zum Fledermausschutz unter der Bonner Konvention, sollten deshalb grundsätzlich keine Windkraftanlagen in Wäldern errichtet werden.
Die Bürgerinitiative Kallinchen "Freier Wald" e. V. i. G. wehrt sich gegen einen industriellen Windpark mit 185 Meter hohen Windkraftanlagen, der im Wald zwischen Kallinchen, Wünsdorf und Töpchin entstehen soll. Im Alten Schulhaus in Kallinchen finden Bürgersprechstunden der BI statt. Nähere Infos finden Sie hier. In einer Fotomontage stellt die BI die visuellen Auswirkungen des geplanten Windparks dar.
Pressemitteilung der BI "Freier Wald" e.V. i.G. "Wir über uns" vom 24.11.2010
im Zuge von Überlegungen zur Ausweisung neuer Windeignungsgebiete ist auch über die Bedeutung des Erholungswaldes im Bereich Kallinchen, Wünsdorf, Zossen und Zesch diskutiert worden. Auf die Bedeutung dieser Region für die Naherholung und für die touristische Entwicklung ist der Förderverein Naturpark „Baruther Urstromtal" e.V. in einem Schreiben an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg eingegangen.
Die Antwort der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 25. Oktober 2010 finden Sie hier.
Dr. Gisela Deckert, die für ihr langjähriges Engagement für den Naturschutz und vor allem auch für ihre Verdienste auf dem Gebiet der Ornithologie das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam, würdigte auf der Informationsveranstaltung am 1. Oktober 2010 im „Alten Krug" in Kallinchen auch den naturschutzfachlichen Wert des betroffenen Waldgebietes.

Die Stadtverordnetenversammlung votierte am 3.11.2010 mit 14 zu elf Stimmen für den Antrag der Fraktion SPD/LINKE/VUB zur planerischen Steuerung von Windenergieanlagen im Zossener Stadtgebiet. Nur die Fraktion Plan B und die Bürgermeisterin stimmten gegen den Antrag. Einen Bericht der Sitzung finden Sie hier.
Die Bürgermeisterin ist nunmehr aufgefordert, den Beschluss zeitnah umzusetzen. Was jetzt folgen muss, ist ein juristisch einwandfreier Aufstellungsbeschluss über einen sachlichen Teil-Flächenutzungsplan Windenergie gemäß §§ 5 Abs. 2 b i.V.m. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Damit verbunden muss auch eine Veränderungssperre sein.
Ein Interview mit dem Sprecher die BI „Freier Wald“, Detlef Gurczik, auf Sender KW finden Sie hier.
Dialogforum zum geplanten Windpark in Kallinchen
Am 22. November 2010 traf sich erstmals das Dialogforum zum geplanten Windpark in den Wäldern des ehemaligen Truppenübungsplatz Wünsdorf. Zunächst tagten die Vertreter der betroffenen Ortschaften, von Verbänden und Vereinen sowie des Planungsbüros Ökotec und von Energiequelle hinter verschlossenen Türen. Die Bürgerinitiative „Freier Wald" eV. nahm nicht an der Sitzung teil, da die Einladung zu kurzfristig kam.
Bei dem ersten Treffen ging es noch nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Problematik, sondern insbesondere um die Themen, über die man bei den kommenden Treffen sprechen will. Die Ergebnisse wurde anschließenden, während eines öffentlichen Treffens vorgestellt.
Der Dialog zwischen den Bewohnern der Dörfer rund um den ehemaligen Truppenübungsplatz Wünsdorf und dem direkt in Kallinchen ansässigen Windkraftunternehmen Energiequelle sowie seinen Kooperationspartnern Enercon und Ökotec ist unterbrochen. Das von den Windkraftfirmen ins Leben gerufene Dialogforum wurde von ihnen vorläufig ausgesetzt, wie diese am 7. Februar 2011 mitteilten.
Ein Ziel der Brandenburger Energie- und Klimaschutzpolitik ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergiebedarf 20 Prozent (33,3 TWh) betragen. Die Windkraftnutzung soll auf 15,3 TWh ausgebaut werden. (http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.170959.de)
Bereits im Jahr 2009 wurden im Land ca. 11,7 TWh Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, davon 7,2 TWh durch Windenergie. Der jährliche Energieverbrauch in Brandenburg beläuft sich auf durchschnittlich etwa 14,5 TWh Strom. Mittlerweile erzeugen 2.900 Windräder Strom in Brandenburg und es existieren 191 Biogasanlagen.
In den letzten 20 Jahren hat sich der Ertrag von Windenergieanlagen um das 100fache gesteigert. Durch Repowering lässt sich bei Halbierung der Anlagenzahl der Stromertrag durch den Ersatz veralteter Anlagen verdreifachen. Mit der Realisierung der bereits geplanten und genehmigten Windenergieanlagen und dem Repowering alter Windenergieanlagen ließe sich der Strombedarf Brandenburgs bereits annähernd allein durch Windenergie decken. Neben der bedeutenden Steigerung des Energieertrags ist vor allem die Entlastung des Landschaftsbildes ein wichtiger Grund für das Ersetzen alter Anlagen durch moderne leistungsfähigere Maschinen. Die geringere Drehzahl der Rotoren beruhigt darüber hinaus das Erscheinungsbild.
In Kombination mit anderen erneuerbaren Energien ist die Ausweisung weiterer Windeignungsgebiete für die Stromversorgung Brandenburgs nicht erforderlich.
Brandenburg ist ein Energieexport-Land. Etwa 60% des in Brandenburg erzeugten Stroms wird exportiert. Der geplante weitere Ausbau der erneuerbaren Energien dient der Absicherung des Enegieexportes. Die exportierte Energie stammt derzeit noch hauptsächlich aus Braunkohlekraftwerken und wird beispielsweise nach Polen und Tschechien geliefert.
Erläuterungen: TWh - Terawattstunde; Umrechnungen: 1 TWh = 1.000 GWh
Das Kabinett hat am 20.05.2008 die „Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg" sowie den „Landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" beschlossen. Dieser Beschluss bindet die Landesregierung.
Im Auftrag der Herzoglich Oldenburgischen Verwaltung, soll die Firma Enercon GmbH in Zusammenarbeit mit der in Kallinchen ansässigen Energiequelle GmbH einen Windpark mit 30 jeweils 185 Meter hohen Windkraftanlagen im Wald zwischen Kallinchen, Wünsdorf und Töpchin errichten. Die Planungen hierfür werden von der ÖKOTEC Management GmbH erarbeitet.
Die Karte zeigt den geplanten Windpark.
Der Saal der Gaststätte „Alter Krug" in Kallinchen platze aus allen Nähten, als am Freitagabend viele Gäste der Einladung zu einer Informationsveranstaltung zum geplanten Windpark folgten. Eingeladen hatte der Heimatverein Kallinchen und der Ortsbeirat. Mit einem so starken Interesse hatten weder die Vorhabensträger noch die Kritiker des geplanten Windparks gerechnet.
Harald Knauer, Leiter der Regionalen Planungsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, erläuterte die Situation nach dem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Teilplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft gekippt hat. Eine Folge des Urteils ist, dass die Ausschlusswirkung des Regionalplans nicht mehr greift. Dass heißt, dass Windenergieanlagen nunmehr grundsätzlich auch außerhalb der bisher bestehenden Windeignungsgebiete errichtet werden können.
Carsten Preuß, Ausschussvorsitzender des Tourismusausschusses der Stadt Zossen und Vorsitzender der Fraktion SPD/LINKE/VUB plädierte dafür, den Willen der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner bei der Entscheidung für oder gegen einen Windpark stärker einzubeziehen. Nachdem der Teilplan Windenergienutzung für nichtig erklärt wurde und Windparks überall im Außenbereich errichtet werden können, ist eine geordnete Entwicklung dieser raumbedeutsamen Windenergieanlagen in Gefahr. Einziges Genehmigungsverfahren ist das immissionsschutzrechtliche Verfahren. Bei diesem Verfahren bleibt - trotz öffentlicher Auslegung und Beteiligungsmöglichkeiten der Betroffenen – der Wille der Einwohner weitgehend unberücksichtigt, weil viele der vorgetragenen Argumente für das Genehmigungsverfahren nicht relevant sind.
Insofern will er sich in der Stadtverordnetenversammlung dafür einsetzen, die Möglichkeiten der gemeindlichen Planungshoheit zu nutzen. Dies könnte beispielsweise in Form der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergienutzung" geschehen. Mit diesem Teil-FNP kann dann versucht werden, die Windenergieanlagen in dafür geeigneten Standortbereichen der Region zu konzentrieren. Eine Diskussion hierüber kann dann mit allen Einwohnern der Stadt geführt werden. Hierbei sind die Ortsbeiräte intensiv einzubeziehen.
Britta Lolk als Vertreterin der Landesforst wies auf die Erholungsfunktion der vom Windpark betroffenen Waldflächen hin. Gemäß dem Landeswaldgesetz (LWaldG) kann Wald zu Erholungswald erklärt werden. Ausgewiesener Erholungswald ist nach § 12 (5) LWaldG Wald, der "zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist". 140 ha des Waldes zwischen Kallinchen und Töpchin sind als Erholungswald der Intensitätsstufe II und 250 ha der Intensitätsstufe III zugeordnet. Hinzu kommen noch etwa 500 ha Pufferzone. Windparks sind mit Erholungswäldern nicht vereinbar. Ulrich Wolter, Sprecher der neu gegründeten Bürgerinitiative gegen den Windpark, warb ebenfalls eindringlich für den Erhalt des gefährdeten Waldgebietes. Zugleich machte er deutlich, dass die Auseinandersetzung zum Windpark auf der Sachebene erfolgen soll um den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft nicht zu gefährden. Die BI hat zur Veranschaulichung der Sichtwirkung der Windräder eine Grafik erstellt.
In der Diskussion wurde deutlich, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner sowie verschiedene Tourismusanbieter die touristische Entwicklung der Region mit einem Windpark in Gefahr sehen. Zudem wurden die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Sichtwirkung, Blinkeffekte und durch die periodischen Geräusche kritisiert. Vereinbart wurden weitere Informationsveranstaltungen.
Bisher konnten Windkraftinvestoren in der Region Havelland-Fläming ihre Anlagen nur in besonderen Eignungsgebieten aufstellen. Diese Flächen waren im Regionalplan Havelland-Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung" von 2004 festgelegt. Allerdings wurde dieser Regionalplan am 14. 09. 2010 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen Abwägungsmängeln für unwirksam erklärt.
In der Folge könnten Windkraftanlagen nun auch außerhalb der bestehenden Eignungsgebiete genehmigt werden. Damit ist der von vielen gefürchtete Wildwuchs von Windkraftanlagen, der durch den Regionalplan eigentlich verhindert werden sollte, nicht mehr ausgeschlossen. Die betroffenen Einwohner haben derzeit auch nur wenige Möglichkeiten, eigene Belange in Genehmigungsverfahren einzubringen.
Um das zu ändern, hat die Fraktion SPD/LINKE/VUB einen Beschlussantrag in die Zossener Stadtverordnetenversammlung eingebracht, mit dem die Stadt die planerische Steuerung von Windenergieanlagen selbst vornimmt.
Kommunen können mit den Möglichkeiten, die sich aus der kommunalen Planungshoheit ergeben, auf die Standorte von Windeignungsgebieten Einfluss nehmen. Durch die positive Ausweisung sogenannter Konzentrationszonen für die Windenergienutzung kann das restliche Gemeindegebiet von Windkraftanlagen freigehalten werden. Dies kann beispielsweise durch die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes erfolgen. Dabei sollen die Vorstellungen der einzelnen Ortsteile einbezogen werden. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner können und sollen bei der Entscheidung für oder gegen ein Windeignungsgebiet stärker einbezogen werden. Die Nutzung erneuerbarer Energie ist unbestritten wichtig. Bei Standortentscheidungen ist jedoch der Bürgerwille zu berücksichtigen, damit die Akzeptanz der erneuerbaren Energien nicht aufs Spiel gesetzt wird.