Petitionsausschuss zur Seenprivatisierung

In öffentlicher Sitzung hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2010 über die weitere Gewässerprivatisierung in Ostdeutschland beraten. Die Sitzung kann im Internet unter: http://webtv.bundestag.de angesehen werden.

 
 

Seenprivatisierung stoppen

Ein landesweites und auch kommunales Thema

 

In Ostdeutschland stehen viele Gewässer zum Verkauf. Dem weiteren Verkauf muss jedoch Einhalt geboten werden, da die Privatisierung die Nutzung der Seen zur Naherholung und zum Naturtourismus gefährden kann. Außerdem können die ökologischen Funktionen der Gewässer in Gefahr geraten. Von der Privatisierung sind in Brandenburg noch 246 Seen bedroht. Darunter befinden sich 4 Seen in der Stadt Zossen.

 

Eine im März 2009 von Carsten Preuß eingebrachte Budestagspetition zum Verzicht auf die weitere Privatisierung von Gewässern wurde von über 110.000 Mitzeichnern unterstützt.

 

Hinsichtlich der Eigentumsfrage der Seen ist das Treuhandgesetz maßgeblich. Ehemaliges Volkseigentum ging mit dem Vereinigungsprozess der beiden deutschen Staaten in das Eigentum der Treuhandanstalt über. Deren Aufgabe war die Privatisierung des Volkseigentums soweit keine Übertragung an die Länder oder Kommunen (als Verwaltungsvermögen) vorgesehen war. Mit der Auflösung der Treuhandanstalt 1994 wurde die Privatisierung auf andere bundeseigene Gesellschaften übertragen.

 

Ein aktuell diskutiertes Problem ist die Privatisierung des Mellensees. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen hatte mit Zuordnungsbescheid vom 07.07.2008 den Mellensee dem Land Brandenburg zugeordnet. Hiergegen hat die BVVG mit Schreiben vom 14.08.2008 Klage eingelegt. So ist die Eigentumsfrage beim Mellensee weiterhin offen. Der Mellensee ist nicht nur eine Angelegenheit der Gemeinde Am Mellensee, sondern er gehört mit etwa 40 ha auch zum Stadtgebiet von Zossen.

 

Die Privatisierung des Wolziger Sees ist ein negatives Beispiel. Er wurde im Juli 2007 für 167.000,00 € an eine Privatperson versteigert. Die Stadtverwaltung wurde bereits im Dezember 2006 durch die Bundesagentur für Immobilienaufgaben (BIMA) auf die anstehende Versteigerung hingewiesen. Leider hat die Stadt vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht. Zossen hätte den See für etwa 48.000 Euro erwerben können. Mittlerweile ist der Wolziger See schon mehrfach weiterveräußert worden. Die Fischeriepacht hat sich zwischenzeitlich verdreifacht.

 

Für die übrigen Seen des Stadtgebietes muss die Privatisierung verhindert werden. Dies gilt insbesondere für den Großen Zeschsee; Kleinen Zeschsee; Mellensee und Motzener See. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich am 04.03.2009 auf Antrag des Ausschusses Kultur, Tourismus und Landesgartenschau gegen die weitere Seenprivatisierung und für die Verbesserung der Gewässerqualität im Stadtgebiet ausgesprochen.

 

Für eine Zuordnung an die Kommunen ist es von Bedeutung, wie die Gewässer zum Stichtag 3.10.1990 hinsichtlich ihrer Nutzung eingestuft waren. Für diese Beurteilung kann der Beschluss des Kreistages vom 3.12.1979 über die effektive Nutzung der stehenden Gewässer des Kreises Zossen herangezogen werden. Darin werden die Entwicklungsziele festgelegt (Vorrangnutzung und weitere Nutzungen). Gemäß dem genannten Kreistagsbeschluss waren für die Seen des Stadtgebietes folgende Entwicklungsziele vorgesehen:

 

Großer Zeschsee: Vorrangnutzung: Erholung (Badegewässer); weitere Nutzungen: Fischereiliche Nutzung

Kleiner Zeschsee: Vorrangnutzung: Fischereiliche Nutzung; weitere Nutzungen: Erholung (Badegewässer)

Wolziger See: Vorrangnutzung: Erholung (ohne Körperkontakt); weitere Nutzungen: Traditionelle Fischerei

Großer Wünsdorfer See: Vorrangnutzung: Erholung (Badegewässer); weitere Nutzungen: Fischereiliche Nutzung

Mellensee: Vorrangnutzung: Fischereiliche- und Erholungsnutzung (Badegewässer)

Der Motzener See war nicht Gegenstand des Kreistagsbeschlusses.

 

Da der Wünsdorfer See mit der Vorrangnutzung Erholung ausgewiesen war und es für den Wünsdorfer See zu diesem Stichtag keinen Fischereivertrag gegeben hat, musste der See durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 2009 als Verwaltungsvermögen der Stadt Zossen zugeordnet werden. Auf einen Einspruch gegen diese Entscheidung hat die BVVG verzichtet, da dieser keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. 

 

Bislang hat die Treuhandnachfolgerin Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) in knapp 18 Jahren in Ostdeutschland insgesamt 14.000 Hektar Seen verkauft. Dabei wurden 15 Millionen Euro eingenommen. Von den zu veräußernden 15 000 Hektar befinden sich 9400 in Brandenburg und 4200 in Mecklenburg-Vorpommern.

 

  

Kostenlose Seenübertragung nicht möglich

Kaufverhandlungen mit dem Bund, ja oder nein?

 

Mit der Einreichung der Bundestagspetition gegen die weitere Gewässerprivatisierung sowie der Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wurde erreicht, dass zwischen dem Bund und den neuen Ländern nun Gespräche zum Thema Gewässerprivatisierung stattfinden.

 

Das Ziel der Brandenburgischen Landesregierung war, bei der Bundesregierung darauf zu drängen, dass die Voraussetzungen für eine kostenlose Übertragung von Gewässern an die ostdeutschen Länder bzw. Kommunen geschaffen werden. Die Bundesregierung hat jedoch angekündigt, dass eine kostenfreie Abgabe der Gewässer nicht in Frage kommt, bzw. nicht möglich ist.

 

Zur aktuellen Diskussion finden Sie hier einen Beitrag aus der MAZ vom 1. November 2010

 

 

Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsplan 2011 abgelehnt

Fraktion DIE LINKE lässt im Bundestag namentlich über Seen abstimmen

 

Die kostenlose Übertragung von Seen in Bundeseigentum an Länder und Kommunen forderte die Fraktion DIE LINKE in der laufenden Haushaltdebatte des Bundestages. Dazu hat Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag (Drs.17/3851) zum Einzelplan Allgemeine Finanzverwaltung des Bundes eingebracht, über den am 26.11.2010 namentlich abgestimmt wurde.

 

66 Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE stimmten für den Antrag. 61 Abgeordnete der Grünen enthielten sich und 237 Abgeordnete von SPD (u. a. auch Dr. Peter Danckert und Andrea Wicklein), CDU, CSU und FDP stimmten gegen den Antrag.

Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung finden Sie hier:

 

Der Antrag sah vor, dass Seen und andere Gewässer aus dem Bundeseigentum kostenlos an die Länder und Kommunen mit der Auflage übertragen werden, diese Gewässer im öffentlichen Eigentum zu belassen. Die aus der Übertragung entstehenden Kosten sollten zu Lasten des Bundeshaushalts gehen.

 

Zu diesem Zweck sah der Antrag vor, dass im Kapitel: „Abführung an die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten" ein entsprechender Haushaltsvermerk berücksichtigt wird. Mit diesem Beschluss wäre insbesondere die von der Bundesregierung angestrebte Seenprivatisierung in den neuen Ländern der Boden entzogen worden. Gegen den Verkauf haben sich über 110.000 Bürgerinnen und Bürger in einer von Carsten Preuß eingebrachten Bundestagspetitionen ausgesprochen.

 

Hintergrund:

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) hier: Einzelplan 60; Allgemeine Finanzverwaltung

Der Änderungsantrag zu Kapitel 6004, Titel 12102 lautet: „Abführung an die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten"

Hierzu sollte folgender Haushaltsvermerk beschlossen werden:

„Seen und andere Gewässer aus dem Bundeseigentum werden kostenlos an zugehörige Länder und Kommunen übertragen mit der Auflage, diese Gewässer im öffentlichen Eigentum zu belassen. Die aus der Übertragung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bundeshaushalts."